Navigation und Service
Direkt zu:
Inhalt
Hauptmenü
Suche
Deutsche Botschaft
Kabul
Seitennavigation
Gebärdensprache
Im neuen Tab öffnen
Leichte Sprache
Im neuen Tab öffnen
Deutsch
English
فارسی
Suche öffnen
Wonach suchen Sie?
Inhalt
Geben Sie ein Suchwort ein
Suche
Anzahl gefundener Suchergebnisse:
Keine passenden Schlagwörter gefunden. Bitte tippen Sie Ihr Suchwort komplett ein.
Suche schließen
Menü
schließen
Menü
Ausreise aus Afghanistan
Sie sind hier:
Bundesaufnahmeprogramm
Visa und Einreise
Visa und Einreise
Zur Übersicht
Langfristiger Aufenthalt
- über 90 Tage
Schengen-Visa
Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Einrichtung eines Sperrkontos in Deutschland
Zurück
zur ersten Navigationsebene
Suche öffnen
Navigation
Seitennavigation
Gebärdensprache
Im neuen Tab öffnen
Leichte Sprache
Im neuen Tab öffnen
Suche öffnen
Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Sie befinden sich hier:
Startseite
Bundesaufnahmeprogramm
Bundesaufnahmeprogramm
FAQ
zum humanitären Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Warum gibt es ein Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan?
Wer kommt im Rahmen dieses Programms für eine Aufnahme nach Deutschland in Frage?
Wer oder was sind meldeberechtigte Stellen?
Wie sieht das Verfahren aus?
Anhand welcher Kriterien wird über die Aufnahme entschieden?
Wie viele Aufnahmen sind über das Programm geplant?
Wie lang soll das Programm durchgeführt werden?
In welchem Verhältnis steht das Programm zu Landesaufnahmeprogrammen?
Wo finde ich Informationen zum Programm?
Wer entscheidet über die Aufnahme?
Sind von der Aufnahme auch Familienangehörige umfasst?
In welchem Verhältnis steht das Programm zu dem Ortskräfteverfahren?
Wie kann man für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan berücksichtigt werden?
Weitere Informationen, insbesondere für Personen, die sich für eine Aufnahme im Rahmen des Programms interessieren
Kann ich mich für eine Aufnahme in das Programm bewerben?
Kann das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan zur Familienzusammenführung genutzt werden?
Können auch Personen Berücksichtigung finden, die sich nicht mehr in Afghanistan befinden?
Ich habe mich bei einer meldeberechtigten Stelle gemeldet. Wie erfahre ich, ob ich für das Aufnahmeprogramm berücksichtigt werde?
Ich habe mich schon vor dem Bundesaufnahmeprogramm beim Auswärtigen Amt gemeldet. Werde ich jetzt für das Aufnahmeprogramm berücksichtigt oder muss ich mich nochmal gesondert anmelden?
Muss eine Person Deutsch sprechen können, um für eine Aufnahme in Betracht zu kommen?
Gibt es für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Drittstaaten Programme für eine Aufnahme in Deutschland?
Weitere Informationen für meldeberechtigte Stellen
Was ist mit meldeberechtigte Stelle gemeint?
Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen sind bereits meldeberechtigte Stellen?
Welche Stellen kommen hierfür in Frage?
Ich glaube, dass meine Organisation die Kriterien als meldeberechtigte Stelle erfüllt. An wen kann ich mich wenden?
Weitere Informationen für Personen, denen eine Aufnahme im Rahmen des Programms in Aussicht gestellt wird
Wird man bei der Ausreise unterstützt, wenn man eine Aufnahmezusage erhält?
Wie lang dauert es von der Auswahlentscheidung bis zur Einreise?
Gibt es Gründe, warum Personen aus dem Verfahren ausgeschlossen werden können?
Ich habe schon Verwandte in Deutschland – kann ich bei ihnen wohnen, wenn ich aufgenommen werde?
Muss ich nach meiner Ankunft in Deutschland noch ein Asylverfahren durchlaufen?
Darf ich gleich arbeiten, wenn ich in Deutschland angekommen bin?
Auf welchem Weg erfolgt die Ausreise aus Afghanistan?
Braucht man trotz Aufnahmezusage zusätzlich ein Visum?
Muss ich mir eigenständig nach der Einreise eine Unterkunft suchen?
Kann ich nach meiner Ankunft auch in ein anderes Bundesland gehen?
Wie lange ist meine Aufenthaltserlaubnis gültig?
Habe ich in Deutschland die Möglichkeit Integrationskurse zu besuchen?
Erhalte ich Sozialleistungen, wenn ich im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan aufgenommen wurde?
Erhalte ich Kindergeld für gemeinsam mit mir eingereiste Kinder?
Für Unterstützerinnen und Unterstützer / Angehörige
Ich habe schon besonders gefährdete Personen beim Auswärtigen Amt gemeldet. Muss ich diese erneut melden?
Ich möchte eine Unterkunft anbieten. An wen kann ich mich wenden?
23.12.2024
Seite
Zur Webseite vom Bundesaufnahmeprogramm
Seite teilen
Seite teilen
WhatsApp
Facebook
X
Mail
nach oben
nach oben