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Merkblatt Visum für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit als Fachkraft setzt das Vorliegen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses voraus. Bei Berufsabschlüssen handelt es sich hierbei um eine Anerkennungsurkunde einer deutschen Behörde, siehe: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php. Hochschulabschlüsse müssen in Anabin aufgeführt und somit in Deutschland anerkannt sein, alternativ können Sie auch eine Zeugnisbewertung durchführen lassen (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html)
Dieses Merkblatt ist für Sie nur relevant, wenn:
- Sie eine ausländische Berufsausbildung haben und von einer deutschen Behörde festgestellt wurde, dass Sie noch keine Anerkennung bekommen können da noch Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen nötig sind (Defizitbescheid), oder
- Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen und in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen (z. B. als Arzt, Apotheker, Physiotherapeut)
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular | einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
4. | Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit | Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung Vorlage im Original |
5. | Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG | die Belehrung finden Sie hier |
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!) | ||
6. | Reisepass | Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten |
7. | Konkretes Arbeitsplatz-Angebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich 1 Kopie Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben:
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8. | Defizitbescheid | der zuständigen deutschen Behörde, mit dem die Notwendigkeit der praktischen/theoretischen Anpassungsmaßnahmen festgestellt wird |
9. | Anerkanntes Sprachzertifikat | Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER. Bei Pflege- und Gesundheitsberufen mind. Stufe B1 |
10. | Qualifikationsnachweise | z. B. Diplome, Zeugnisse Hinweis: albanische Diplome und Zeugnisse mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache |
11. | Detaillierter Weiterbildungsplan und Zusatzblatt für Anpassungsmaßnahmen | aus dem hervorgeht, wie die festgestellten Defizite ausgeglichen werden sollen, mit Nennung von Beginn und Ende der Weiterbildungsmaßnahme und vom Arbeitgeber ausgefülltes Zusatzblatt |
12. | Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz | Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. |
13. | eventuell Nachweis über angemessene Altersversorgung | Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.152,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. . Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.