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Merkblatt Visumsantrag für Praktikum oder Hospitation

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert für Praktika in der Regel 2-4 Wochen, bei relevanten Voraufenthalten im Bundesgebiet auch deutlich länger. Bei Hospitationen dauert das Verfahren in der Regel 2-3 Monate. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 8 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Visum für ein Praktikum nur erteilt werden kann, wenn es einem Zweck dient, der in der Beschäftigungsverordnung geregelt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es der beruflichen Weiterbildung dient. Nicht erteilungsfähig sind hingegen Visa für ein Praktikum, wenn dieses dem Probearbeiten dienen soll. Diese Voraussetzung wird von der Bundesagentur für Arbeit nach Antragstellung geprüft.

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Hospitation keine Erwerbstätigkeit darstellt und Sie deshalb als albanischer Staatsangehöriger auch ohne Visum zum Zweck der Hospitation einreisen dürfen (max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen).

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben
1.Antragsformulareinfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
4.Reisepass

Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens 6 Monate überschreiten muss.

ein Kopie der laminierten Datenseite.

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)
5.Qualifikationsnachweise

z. B. Diplome, Zeugnisse, mit Übersetzung und Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse (insb. Deutsch mind. A2 oder Englisch, sofern Tätigkeit auf Englisch erfolgen wird)

Hinweis: albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache

6.Lebenslaufselbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
7.Nachweis der LebensunterhaltssicherungFalls die Praktikums-/Hospitationsvergütung einen monatlichen Bruttobetrag von € 1.027,- (ab 01.01.2025 € 1.030,-) nicht erreicht, ist die Finanzierung des Fehlbetrages nachzuweisen, u.a. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung, Nachweis der Einrichtung eines Sperrkontos, Bestätigung über kostenlosen Wohnraum.
8.Nachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzDieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Praktikums-/Hospitationsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird.

Zusätzlich werden je nach Kategorie folgende Unterlagen benötigt

Entweder

Praktikum

Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

9.Konkretes Praktikumsplatzangebot oder unterschriebener Praktikumsvertrag

mit Angaben über

  • Art der Tätigkeit
  • Zeitraum des Praktikums
  • Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
  • Urlaubstage
10.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für ArbeitDie Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Praktika

ODER

Hospitation

Folgende Unterlagen sind im Original mit ein Kopie bei Antragstellung einzureichen

9.Unterschriebener Hospitationsvertrag

mit Angaben über

  • Höhe der Vergütung
  • Zeitraum der Hospitation

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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