Öffentlich-rechtliche Namenserklärung
Wenn eine Namensänderung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.