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FAQ

Erwerbsgründe für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie in diesem Artikel nachlesen. Die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde finden Sie unter diesem Artikel.

  • Bei der Nachbeurkundung der Geburt erhalten Sie vom zuständigen Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde. In diesem Verfahren wird auch die Frage der Namensführung (Nachname) geklärt. Wir empfehlen grundsätzlich die Nachbeurkundung der Geburt.
  • Bei der Namenserklärung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensführung, die Sie jedes Mal neben Ihrer brasilianischen Geburtsurkunde bei der Passbeantragung vorlegen müssen.

Die Eltern können gemeinsam festlegen, dass

  • das Kind den Nachnamen eines Elternteils erhält
  • ein Recht, dessen Staatsangehörigkeit einer der Elternteile besitzt für die Namensführung gelten soll. Bestimmen die Eltern z.B. brasilianisches Recht, erhält das Kind auch für den deutschen Rechtsbereich den in der brasilianischen Geburtsurkunde eingetragenen Namen als Nachnamen.

Sollten Sie Ihren Nachnamen nach Einbürgerung durch Heirat, Scheidung, etc. geändert haben, benötigen Sie eine Namenserklärung. Wenn ihr Nachname sich nach Einbürgerung nicht verändert hat, können Sie direkt einen deutschen Reisepass beantragen.

Alle Urkunde, die nach dem 31.12.2017 ausgestellt wurden müssen im Format inteiro teor vorgelegt werden.

Beide Formate werden akzeptiert. Wir bevorzugen die Version digitada.

Zuständig für die Entgegenname einer Namenserklärung/ Nachbeurkundung der Geburt ist das deutsche Standesamt am letzten Wohnsitz eines der Elternteile. Sollten die Eltern nie in Deutschland gelebt haben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Kinder, die unter 14 Jahre sind müssen nicht bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Grundsätzlich nicht.

Ja, Sie müssen alle Urkunden gemäß Checkliste vorlegen.

Eine Zahlung mit PIX ist nicht möglich. Bei Antragstellung kann nur in brasilianischen Reais in bar oder in einem Generalkonsulat auch per internationaler Kreditkarte (Master, Visa) in Euro bezahlt werden. Es kann nur mit der Kreditkarte einer anwesenden Person gezahlt werden. Euro-Bargeld, Debitkarten und Schecks können nicht akzeptiert werden.

Nein. Es kann nur mit der Kreditkarte einer anwesenden Person gezahlt werden.

Die Gebühren bei der Auslandsvertretung werden für die Unterschriftsbeglaubigung und ggfls. für die Anfertigung der beglaubigten Kopien bezahlt. Das Standesamt verlangt eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung/Urkunde.

Die Höhe der Gebühr ist u.a. abhängig vom Bundesland und wird direkt vom jeweiligen Standesamt mitgeteilt.

  • Standesamt I
    • Sobald Sie die Zahlung der Gebühr erfolgreich getätigt haben, dauert es ca. 3-5 Monate bis die Namensbescheinigung bei der Auslandsvertretung eintrifft. Wir informieren Sie dann unaufgefordert, sobald die Urkunde/Bescheinigung da ist.
  • Andere Standesämter
    • Sobald Sie die Zahlung der Gebühr erfolgreich getätigt haben, stellt das Standesamt die Namensbescheinigung aus. Die Bearbeitungsdauer ist je nach Standesamt unterschiedlich und benötigt in der Regel einige Monate.

  • Standesamt I
    • Sobald Sie die Zahlung der Gebühr erfolgreich getätigt haben, dauert es ca. 3-5 Monate bis eine E-Mail mit der Namensbestätigung versendet wird. Mit dieser E-Mail können Sie bereits einen deutschen Reisepass beantragen. Die Ausstellung der Geburtsurkunde dauert aktuell 3-4 Jahre.
  • Andere Standesämter
    • Sobald Sie die Zahlung der Gebühr erfolgreich getätigt haben, stellt das Standesamt die Geburtsurkunde aus. Die Bearbeitungsdauer ist je nach Standesamt unterschiedlich und benötigt in der Regel einige Monate.

Leider gibt es aktuell keine Möglichkeit, Ihr Verfahren beim Standesamt (digital) zu begleiten. Die Auslandsvertretung wird Sie informieren, sobald die Urkunde/Bescheinigung eintrifft.

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