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Reisen mit Minderjährigen
Einreise nach und Ausreise aus Deutschland
Die Bundespolizei widmet Minderjährigen – unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Begleitung reisen – besondere Aufmerksamkeit. Sie werden beim Überschreiten einer Außengrenze stets wie Erwachsene kontrolliert.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird bei Minderjährigen – die alleine reisen oder nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden – empfohlen, folgende Unterlagen mitzuführen:
- formlose Einverständniserklärung des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, gegebenenfalls Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel oder Reiseverlauf
- Personalien und Erreichbarkeit des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten
- Kopie der Personaldatenseite des Ausweises oder Reisepasses des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten.
Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Namen wird empfohlen, Dokumente mitzuführen, die das Sorgerecht belegen. Hierzu zählen Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bundespolizei und des Auswärtigen Amts (nur in deutscher Sprache).
Ein Muster für eine Reisevollmacht finden Sie hier: Reisevollmacht für minderjährige Reisende
Minderjährige Kinder mit brasilianischer Staatsangehörigkeit
Minderjährige Brasilianerinnen und Brasilianer (unter 18 Jahren), die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen, müssen gemäß Resolution Nr. 131 vom 26.05.2011 des Nationalen Justizrates (Conselho Nacional de Justiça) eine Reisegenehmigung vorweisen. Es empfiehlt sich, hiervon eine deutsche oder englische Übersetzung bei der Einreise in Deutschland mitzuführen.
Diese Regelung gilt auch für deutsch-brasilianische minderjährige Kinder.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige brasilianische Auslandsvertretung. Informationen finden Sie auf der Webseite der brasilianischen Botschaft in Berlin (nur in portugiesischer Sprache).
Wenn Sie in Brasilien wohnen, dann finden Sie Informationen auf der Webseite des Nationalen Justizrates (in portugiesischer und englischer Sprache) und auf den jeweiligen Webseiten der Tribunais de Justiça der Bundesstaaten (nur in portugiesischer Sprache). Nachstehend aufgeführt finden Sie die Webseiten derjenigen Tribunais de Justiça, in deren Bundesstaaten deutsche Auslandsvertretungen vertreten sind:
- Distrito Federal (Botschaft Brasília)
- Pernambuco (Generalkonsulat Recife)
- Rio de Janeiro (Generalkonsulat Rio de Janeiro)
- Rio Grande do Sul (Generalkonsulat Porto Alegre)
- São Paulo (Generalkonsulat São Paulo)