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Schengenvisum Ferienbeschäftigung (§ 14 Beschäftigungsverordnung)
1. Falls möglich, drucken Sie dieses Dokument bitte aus und bringen Sie es zu Ihrer Vorsprache mit.
2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.
4. Wenn Sie die Checkliste ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Bitte beachten Sie:
Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.
- Ein Schengenvisum zum Zweck der Ferienbeschäftigung kann bei der Deutschen Botschaft in Minsk nur für eine Ferienbeschäftigung in Deutschland beantragt werden.
- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. Checkliste.
- Die Bearbeitungszeit kann bis zu 14 Kalendertage betragen.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein.
- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung fuhren. Ebenso kann die Tätigung wissentlich falscher Angaben in den Antragsunterlagen und bei Vorsprache zur Ablehnung fuhren.
- Die Botschaft behalt sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.
- Unaufgefordert per Post oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Dies gilt auch für Einladungen oder Verpflichtungserklärungen im Original.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen
- Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
- Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rucktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt. Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise ist eine Versicherung für den ersten Aufenthalt ausreichend.
- Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten (z.B. S. 31–33 des belarussischen Reisepasses) Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt. Mindestens 2 leeren Seiten mit Vermerk „VISAS“, mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums.
Bei Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen:
- Aufenthaltstitel für Belarus + Kopie UND (falls zutreffend)
- Ausreisevisum für Belarus + Kopie - Nachweise zum Reisezweck
- ZAV-Bescheinigung (Bescheinigung der zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit) im Original mit Siegel und Unterschrift + Kopie dieser und
- Einladungsschreiben mit den genauen Daten des Aufenthalts und Angaben zur Unterkunft in Deutschland
- Kopie des Handelsregisterauszugs des Einladers (Aktueller Abdruck „AD“, nicht älter als 1 Jahr, zu erhalten beim zuständigen Amtsgericht oder über die Seite www.handelsregister.de ) oder, falls zutreffend
- Gewerbeanmeldung (GA) und aktueller Kontoauszug des Einladers
- Wichtig: Wenn der Unterzeichner der Einladung nicht im Handels-/Vereinsregisterauszug eingetragen ist, benötigt er zusätzlich die Vollmacht einer laut Registerauszug vertretungsberechtigten Person.
- Nachweise zur Situation des Reisenden
- Studienbescheinigung im Original, Kopie des Studentenausweises, und
- Bescheinigung der Universität oder Hochschule über Schul- bzw. Semesterferien oder, falls zutreffend,
- bei Reisen außerhalb der Ferienzeit eine Bescheinigung über die Freistellung vom Unterricht
- Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt. Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.
- Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.