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Schengenvisum - Vereinsreisen
Hier finden Sie alle Informationen zu der Antragstellung und den benötigten Unterlagen für die Beantragung eines Schengenvisum für Vereinsreisen.
1. Falls möglich, drucken Sie die Checkliste bitte als PDF aus und bringen Sie sie zur Vorsprache mit.
2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.
4. Wenn Sie die Ckeckliste ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Bitte beachten Sie:
Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.
- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Anträge für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. Checkliste.
- Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Kinder ab 12 Jahren müssen zwecks Abgabe ihrer Fingerabdrücke persönlich in der Botschaft erscheinen.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein. Minderjährige belarussische Staatsangehörige im Alter von bis zu zwölf Jahren sind von der Bearbeitungsgebühr befreit. Weitere Informationen zur Bearbeitungsgebühr bzw. Gebührenbefreiung gemäß Visaerleichterungsabkommen finden Sie unter www.minsk.diplo.de
- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen. Ebenso kann die Tätigung wissentlich falscher Angaben in den Antragsunterlagen bei Vorsprache zur Ablehnung führen.
- Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.
- Unaufgefordert per Post oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Dies gilt auch für Einladungsschreiben oder Vereinsregisterauszüge im Original.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen (bei Minderjährigen: Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten)
- Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
- Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rucktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt.
- Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten (z.B. S. 31–33 des belarussischen Reisepasses) Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt.
- Bei Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen:
- Aufenthaltstitel für Belarus + Kopie UND (falls zutreffend)
- Ausreisevisum für Belarus + Kopie
- Bei Personen, die nicht die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen:
- Nachweise zum Reisezweck
- Von Seiten des Reisenden
- Begleitschreiben des belarussischen Vereins in deutscher oder englischer Sprache, in dem dieser Zeitraum und Zweck der Reise sowie die Mitgliedschaft der Reisenden im Verein bestätigt, und
- Sofern vorhanden: Registrierung des belarussischen Vereins
- Von Seiten des Einladers
- Einladungsschreiben auf Vereinspapier im Original mit Datum, Namen des Gastes/ der Gäste und deren Verein, Reise-/ Aufenthaltsdaten, Grund und Zweck der Reise und
- wenn die Unterschrift auf der Einladung nicht beglaubigt ist, eine Kopie des Ausweises des Unterzeichners, und
- Kopie des Vereins- oder Handelsregisterauszugs des Einladers (Aktueller Abdruck „AD“, nicht älter als 1 Jahr, zu erhalten beim zuständigen Amtsgericht oder über die Seite www.handelsregister.de )
- Von Seiten des Reisenden
Wichtig: Wenn der Unterzeichner der Einladung nicht im Handels-/Vereinsregisterauszug eingetragen ist, benötigt er zusätzlich die Vollmacht einer laut Registerauszug vertretungsberechtigten Person.
Diese Unterlagen sind nicht notwendig, wenn der Einlader eine staatliche Einrichtung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung, internationale Organisation, Universität, Schule, Kirchengemeinde) und die Einladung mit seinem Siegel versehen hat
- Nachweise zur Finanzierung: durch den Reisenden oder durch Gastgeber im Zielland (Finanzielle Mittel müssen mindestens für die erste Reise nachgewiesen werden. Wenn die Dauer der ersten Reise nicht belegt ist, muss die Finanzierung mindestens für die ersten 90 Tage nachgewiesen werden. In der Regel sind mindestens 45 € pro Person und Tag nachzuweisen.)
- Bei Finanzierung durch den Reisenden:
- Aktueller Kontoauszug und Einkommensnachweis des Antragstellers für die letzten 3 Monate (bei Minderjährigen oder Studenten: Entsprechende Nachweise der Eltern), oder
- Garantiebrief des belarussischen Vereins in englischer oder deutscher Sprache, dass alle anfallenden Kosten während der Reisen im Schengenraum übernommen werden und Nachweis über die Finanzen des Vereins (Bankauszug vom Vereinskonto o.ä.)
- Bei Finanzierung durch den Einlader:
- schriftliche Übernahmeerklärung der einladenden Organisation für alle im Schengenraum entstehenden Kosten unter Bezugnahme auf §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz (kann in der Einladung enthalten sein)
- Bei Finanzierung durch den Reisenden:
- Bei Kindern unter 18, die nur von einem Elternteil oder einer dritten Person begleitet werden:
- persönliche Vorsprache beider Elternteile in der Visastelle oder
- Einverständniserklärung der Eltern/ des nicht mitausreisenden Elternteils mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie oder, sofern zutreffend,
- Gerichtlicher Beschluss, dass das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils reisen darf oder, sofern zutreffend,
- gerichtlicher Sorgerechtbeschluss mit Kopie oder, sofern zutreffend,
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils mit Kopie oder, sofern zutreffend,
- Bescheinigung, dass die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter erfolgte (nicht alter als sechs Monate)
Der entsprechende Nachweis sollte mitgeführt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden können.
- Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke ab dem 23.06.2015 bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen oder ein Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten und genutzt. Die Botschaft behält sich vor, Sie nachträglich zur Vorsprache aufzufordern, falls sie dies für notwendig erachtet.
- Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht.
- Bei Minderjährigen Vollmacht mindestens eines Elternteils für die einreichende Person.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.