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Beibehaltungsgenehmigung
Sie möchten die kanadische Staatsangehörigkeit erwerben ohne die deutsche dadurch zu verlieren? Dies ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Sie im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung sind.
Wichtiger Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung ausschließlich bei dem Generalkonsulat Toronto und ausschließlich auf dem Postweg erfolgen kann. Die Einschaltung eines kostenpflichtigen Dienstleistungsbüros ist nicht erforderlich, weder für das Antragsverfahren noch für Fragen zu Ihrer Staatsangehörigkeit. Sie finden alle notwendigen Informationen auf dieser Webseite. Im Falle von weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Generalkonsulat Toronto wenden.
Sie möchten die kanadische Staatsangehörigkeit erwerben ohne die deutsche dadurch zu verlieren?
Dies ist möglich, wenn Sie im Besitz einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung sind.
Die Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ausnahmeregelung zum allgemeinen Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, wonach ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn er eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag annimmt.
Eine Beibehaltungsgenehmigung muss durch das Bundesverwaltungsamt erteilt werden, bevor Sie die kanadische Staatsangehörigkeit annehmen.
Damit das Bundesverwaltungsamt Ihrem Antrag zustimmen kann, müssen Sie
1) fortbestehende Bindungen an Deutschland (u.a. deutsche Sprachkenntnisse) und
2) konkrete Nachteile nachweisen, die Sie als deutscher Staatsangehöriger in Kanada haben und mit der Einbürgerung beseitigen möchten.
Diese Nachteile dürfen nicht allgemeiner Natur sein, d.h. es dürfen keine Nachteile sein, die pauschal auf alle Deutschen in Kanada zutreffen (z.B. Nicht-Teilnahme an Wahlen, schwieriger Grenzübergang zu den USA usw.).
Nach einem Aufenthalt in Kanada von 20 Jahren oder mehr geht das Bundesverwaltungsamt davon aus, dass der Antragsteller ein „ausgeprägtes, abschließendes Integrationsbedürfnis“ hat. In diesem Fall brauchen Sie keine Nachweise zu Ihren Nachteilen in Kanada aufführen, sollten jedoch Ihre Gründe für den angestrebten Erwerb der kanadischen Staatsangehörigkeit und Ihre weiterhin bestehenden Bindungen an Deutschland ausführlich darlegen.
Minderjährige Kinder
Minderjährige Kinder können die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann verlieren, wenn:
Beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind und die elterliche Sorge innehaben und beide zusammen mit dem Kind ohne vorheriges Einholen einer Beibehaltungsgenehmigung die kanadische Staatsangehörigkeit annehmen
oder
Dem deutschen Elternteil die alleinige Sorge für das Kind zusteht und er/sie zusammen mit dem Kind ohne vorheriges Einholen einer Beibehaltungsgenehmigung die kanadische Staatsangehörigkeit annimmt.
Eine Beibehaltungsgenehmigung für das minderjährige Kind muss NICHT beantragt werden, wenn:
Das Kind zwar zusammen mit beiden sorgeberechtigten Elternteilen die kanadische Staatsangehörigkeit annimmt, aber ein Elternteil nicht die deutsche, sondern eine andere Staatsangehörigkeit besitzt
oder
Nur für das Kind oder nur für einen Elternteil und das Kind die kanadische Staatsangehörigkeit beantragt wird
oder
Die Einbürgerung des gesetzlichen Vertreters sich automatisch auf das Kind erstreckt, ohne dass für dieses ein Antrag gestellt wurde.
Bitten senden Sie Ihren vollständigen Antrag per Post an das Generalkonsulat Toronto (2 Bloor St East, 25th Floor, Toronto, M4W 1A8), bitte lassen Sie dazu die Kopien Ihres Reisepasses und der PR Card (Vorder- und Rückseite) vorher durch einen Notary Public beglaubigen.
Das Generalkonsulat Toronto wird Ihren Antrag, versehen mit einer Stellungnahme, an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten.
Das Antragsformular können Sie sich am Ende dieser Seite herunterladen. Hier finden Sie auch ein aktuelles Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zum Verfahren sowie eine Liste der erforderlichen Unterlagen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für vollständige Anträge beträgt nach momentaner Erfahrung 4 bis 8 Monate.
Gebühren
Es handelt sich um ein gebührenpflichtiges Verfahren (255,00 € für Erwachsene, 255,00 € für Kinder). Die Gebühren werden nach Abschluss des Verfahrens durch das Bundesverwaltungsamt erhoben und müssen per Überweisung nach Deutschland getätigt werden.
NEU: Gebühr für die „Rücknahme des Antrages nach Beginn der sachlichen Bearbeitung“ (128,00 € p.P.)
siehe auch: BVA
Hinweis für deutsch-kanadische Doppelstaater:
Bitte beachten Sie: Gemäß § 1 Passgesetz (PassG) sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, mit einem gültigen deutschen Pass nach Deutschland ein- und auszureisen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.
Übersetzungen
Bitte beachten Sie, dass folgende fremdsprachige Urkunden in deutscher Übersetzung benötigt werden:
- Stellenausschreibungen
- Scheidungsurteile und
- Sorgerechtsvereinbarungen
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) behält sich vor, auch andere antragsbegründende Unterlagen in deutscher Übersetzung zu erbitten.
Informationen und Antragsformulare zur Beibehaltungsgenehmigung:
Weitere Informationen zur Beibehaltungsgenehmigung von der Webseite des Bundesverwaltungsamts
Antragspaket (komplett für eine Person ab 16 Jahre und für eine Person unter 16 Jahren)
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