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Namensänderung nach Eheschließung
Sie haben außerhalb Deutschlands geheiratet und wollen Ihren neuen Namen nun auch in Ihrem deutschen Reisepass führen? Bevor Sie einen neuen Reisepass mit Ihrem neuen Namen beantragen können, müssen Sie zunächst eine Namenserklärung abgeben.
Übersicht
Sie haben außerhalb Deutschlands geheiratet und möchten Ihren Namen nach der Eheschließung ändern? Um den Namen wirksam nach deutschem Recht ändern zu können, ist eine Namenserklärung erforderlich. Erst nach Erhalt der Namensbescheinigung können Sie einen Reisepass oder Personalausweis auf den neuen Namen beantragen.
Wenn Sie einen Ehenamen nach deutschem Recht bilden wollen, können Sie zwischen dem Familiennamen und Geburtsnamen eines jeden Ehegatten wählen. Der gewählte Ehename erstreckt sich automatisch auf alle Kinder, die innerhalb der Ehe geboren sind oder in Zukunft geboren werden.
Alternativ können Sie Ihre Ehenamen nach fremdem Recht bestimmen, wenn einer der Ehegatten diese fremde Staatsangehörigkeit besitzt. Ihnen stehen dann die Namen zur Wahl, die das fremde Recht erlaubt. Die so gewählten Ehenamen erstrecken sich nicht automatisch auf die in der Ehe geborenen Kinder.
Erforderliche Unterlagen
(müssen jeweils im Original vorgelegt werden)
- Ausgefülltes Formular, noch nicht unterschrieben
Erklärungsformular Deutsch, barrierefrei / Declaration form in German, accessible OR
Erklärungsformular zweisprachig, nicht barrierefrei / Declaration form bilingual, not accessible - Gültige Reisepässe beider Eheleute (andere Identifikationsdokumente werden nicht akzeptiert), deutsche Staatsangehörige müssen ein gültiges deutsches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) vorlegen
- Geburtsurkunden beider Eheleute (kanadische Geburtsurkunden müssen Angaben der Eltern enthalten, sog. „birth certificate with parental information“)
- Offizielle Heiratsurkunde (bei Heirat in Kanada: ausgestellt von Vital Statistics; Heiratsurkunden, die von einer religiösen Institution ausgestellt wurden, sowie der Nachweis der „solemnization of marriage“, den die Eheleute direkt bei Eheschließung erhalten, werden nicht anerkannt)
- Gültige Permanent Resident Card (Vorder- und Rückseite) bzw. ein gültiges kanadisches Visum der/des deutschen Ehegatten
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Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes der Ehepartner in Deutschland
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Falls einer der Eheleute in Deutschland eingebürgert wurde: deutsche Einbürgerungsurkunde
- Falls einer der Eheleute in Kanada eingebürgert wurde: kanadische Einbürgerungsurkunde + deutsche Beibehaltungsgenehmigung
- Falls Sie gemeinsame Kinder haben: die Geburtsurkunde(n) Ihrer Kinder im Original (kanadische Geburtsurkunden müssen Angaben der Eltern enthalten, sog. „birth certificate with parental information“)
Übersetzungen von ausländischen – nicht englischsprachigen – Urkunden müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ursprünglich in englischer Sprache ausgestellte Personenstandsurkunden (v.a. in tabellarischer Form) werden von vielen deutschen Standesämtern auch ohne Übersetzung in die deutsche Sprache akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass das zuständige deutsche Standesamt ggfs. noch eine Übersetzung in die deutsche Sprache nachfordern kann.
Hinweis
Die folgenden Hinweise zur Namensführung nach deutschem Recht beziehen sich auf die häufigsten Routinefälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Namensrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind im Einzelfall Abweichungen möglich. Die Hinweise dienen lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzen nicht die individuelle Beratung. Die Auslandsvertretungen weisen außerdem darauf hin, dass die abschließende Entscheidung über Namenserklärungen im dafür zuständigen deutschen Standesamtes gefällt wird. Sollte Ihr Fall in den folgenden Hinweisen nicht abgedeckt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Vertretung.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sämtliche Namenserklärungen sich nur auf den Nachnamen einer Person erstrecken. Die Vornamen einer Person werden bei Registrierung der Geburt in Deutschland oder im Ausland durch die Eltern festgelegt.