Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Reisepass für Erwachsene - Wiederholungsantrag (Pass in den letzten 15 Jahren abgelaufen)

Artikel

Ist ihr letzter Reisepass nicht länger als 15 Jahr abgelaufen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren neuen Reisepass beantragen können.

Erstantrag oder Wiederholungsantrag?

Wenn Ihr letzter Pass vor mehr als 15 Jahren abgelaufen ist, reichen Sie bitte die Unterlagen für einen Erstantrag ein.
siehe hier: Erstantrag

Wenn Ihr Pass vor weniger als 15 Jahren abgelaufen ist, lesen Sie bitte weiter:

Wer kann einen deutschen Reisepass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind, muss dies geklärt werden, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Pässe?

Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin.

Die Bearbeitungszeit für Reisepässe oder Personalausweise beträgt derzeit ca. 10-12 Wochen.

Sie können einen Reisepass gegen eine zusätzliche Gebühr von ca. 50,- CAD auch in einem etwas beschleunigten Verfahren (“Expressverfahren”) beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt dann in der Regel 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger (abhängig vom Eingang des dienstlichen Kuriers aus Deutschland).

Bei Anträgen, die bei einem Honorarkonsul, anlässlich der Konsularsprechtage in Montreal oder an der Botschaft Ottawa gestellt werden, ist mit einer ca. 2 Wochen verlängerten Bearbeitungszeit zu rechnen.

Wie lange ist mein neuer Pass gültig?

Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Antragsteller unter 24 Jahre 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Welche Unterlagen benötige ich?

Von deutschen Behörden oder kanadischen Notaren beglaubigte Kopien können für die meisten Dokumente das Original ersetzen. Reisepässe, Personalausweise, kanadische Aufenthaltstitel sowie evtl. Einbürgerungsurkunden und Beibehaltungsgenehmigungen müssen allerdings im Original vorgelegt werden!

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische vorgelegt werden.

Jeder Antragsteller muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein.

Zur persönlichen Vorsprache bei der Auslandsvertretung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Alle Dokumente müssen im Original + eine Kopie eingereicht werden!
Die Originale werden nach Vergleich mit den Kopien zurückgegeben.

Ein Merkblatt zum Ausdrucken finden Sie zusätzlich hier: Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses (Wiederholungsantrag) PDF / 639 KB

1.

Ausgefüllter und unterschriebener Passantrag, den Sie bitte herunterladen und anschließend ausfüllen.

Antragsformular zur Beantragung eines deutschen Reisepasses für Erwachsene PDF / 529 KB

2.

Ein gut ausgeleuchtetes biometrisches Passbild. Bitte beachten Sie, dass Passbilder, die von den Vorgaben abweichen, NICHT verwendet werden können. Bitte lassen Sie die Passbilder nach Fertigung nicht zuschneiden.

Was sind geeignete Passfotos? Wichtiger Hinweis zu biometrischen Passbildern

3.

Letzter deutscher Pass oder Kinderreisepass (Wenn Ihr letzter Pass gestohlen wurde oder verloren ging, legen Sie bitte die polizeiliche Verlustmeldung vor.)

4.

Geburtsurkunde:

Kanadische Geburtsurkunden müssen immer die detaillierten Daten der Eltern enthalten. Die sog. „Short-Form“ der Geburtsurkunde ist nicht ausreichend. Benötigt wird die folgende Geburtsurkunde je nach Provinz:

Provinz Name/Bezeichnung der Geburtsurkunde
ON, NB, NL, NT, NS, NU, YT
Certified Copy of Birth Registration / Statement of Live Birth
QC Copy of an Act of Birth / Copie d’acte de naissance
MB Certified Copy of the Registration of Birth
BC Certified Electronic Extract of a Birth Registration (seit 01.01.2000),
Certified Copy of Birth Registration (vor 01.01.2000)
SK Certified Copy of the Original Birth Registration
AB, PE Photocopy of a Registration of Birth

Bitte beachten Sie, dass sich die genaue Bezeichnung der Urkunden in den jeweiligen Provinzen ändern kann.

5.
  • Falls Sie in Kanada vor dem 27.06.2024 eingebürgert wurden: kanadische Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung
  • Falls Sie in Kanada am oder nach dem 27.06.2024 eingebürgert wurden: kanadische Einbürgerungsurkunde

6.

Falls Sie nicht Kanadier sind: gültige Permanent-Resident-Karte ODER gültiges Visum ODER „Search of Citizenship Records“ (nicht älter als 3 Monate)

7.

Falls zutreffend: Ihre Heiratsurkunde (Wenn die Eheschließung in Kanada erfolgte, ist die offizielle Heiratsurkunde des Standesamtes (registrar’s office / Directeur de l’état civil) erforderlich. Urkunden, die von Kirchen oder anderen religiösen Institutionen ausgestellt werden, sind nicht ausreichend.)

8.

Falls sich Ihr Name seit Geburt geändert hat: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt

(weitere Informationen zur Namenserklärung und -änderung finden Sie hier)

9.

Falls im letzten Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist: Abmeldebescheinigung aus Deutschland

10.

Gebühren: siehe Übersicht über die Passgebühren

11.

Vorfrankierter XPresspost-Umschlag „standard size“ zwecks Passversand (persönliche Abholung ist nur in Vancouver möglich):

Hinweis: Innerhalb einer Provinz und zwischen ON und QC sowie zwischen BC, AB und SK reicht XPresspost prepaid envelope regional, sonst XPresspost prepaid envelope national. Es wird empfohlen, den Aufpreis für Aushändigung nur gegen Unterschrift zu zahlen („XPresspost signature sticker“).

12.

Unterschriebener Hinweis zum Postversand

Erklärung zum Postversand/Haftungsausschluss PDF / 345 KB

Unvollständige Antragsunterlagen werden nicht angenommen.

Wo kann ich einen deutschen Reisepass beantragen?

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, können Sie Ihren Reisepass bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Alle Passantragsteller müssen persönlich vorsprechen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das elektronische Terminvergabesystem für einen Termin bei den Generalkonsulaten in Toronto oder Vancouver:

Terminbuchung

oder direkt bei unseren Honorarkonsuln in Calgary (zur Zeit nicht besetzt), Edmonton, Halifax, Saskatoon und Winnipeg:

Kontaktformular Honorarkonsuln

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie sich zur Beantragung Ihres Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die Auslandsvertretung ist in diesem Fall nicht zuständig und kann daher nur in Ausnahmefällen für Sie tätig werden.

Informationen zum Melderecht

Weitere Informationen

Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung entweder per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder in bar (in CAD) zu bezahlen. (Bei Passbeantragungen im…

Übersicht über die Passgebühren

Um bei einer der deutschen Auslandsvertretungen vorzusprechen, benötigen Sie immer einen Termin. Je nach Auslandsvertretung buchen Sie diesen online oder telefonisch.

Terminbuchung für die Konsularabteilung

Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.

Kontakt in konsularischen Angelegenheiten

Verwandte Inhalte

nach oben