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Polizeiliches Führungszeugnis
Wo beantrage ich ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis? Wo kann ich meine Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen lassen?
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen Sie beim Bundesamt für Justiz in Bonn/Deutschland, das Führungszeugnis wird nicht im Konsulat ausgestellt.
Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch eine ausländische Behörde oder in Kanada durch einen Notary Public erteilt werden.
Außerdem kann die amtliche Bestätigung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Generalkonsulat Toronto oder Vancouver) mit vorheriger Terminbuchung auf unserer Webseite (Terminbuchung für die Konsularabteilung) erfolgen.
Sie müssen dafür ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass) vorlegen. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Vorsprache am Konsulat einen deutschen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
Für die amtliche Bestätigung durch eine deutsche Auslandvertretung wird eine Gebühr (zuzüglich zu der Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses) fällig: Gebühren für konsularische Dienstleistungen
Bitte beachten: Für die amtliche Bestätigung durch eine deutsche Auslandvertretung wird eine Gebühr (zuzüglich zu der Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses) fällig.
Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung bei.
Die folgenden Angaben werden möglicherweise von Ihrer kanadischen Bank benötigt, um die Gelder auf das deutsche Bankkonto zu überweisen:
Empfängername: Bundesamt für Justiz
Empfängeradresse: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn, Deutschland
Bankname: Bundesbank
Bankadresse: Gustav-Heinemann-Ufer 96-100, 50968 Köln
Filialnummer: 37000000
Kontonummer: 0038001005
Die Filialnummer und die Kontonummer sind auch in der IBAN (International Bank Account Number) enthalten, die im Schreiben aufgeführt ist.
Der BIC (Bank Identifier Code) bzw. SWIFT ist ebenfalls auf dem Informationsblatt vermerkt.
Bitte stellen Sie sicher, dass der volle Betrag vom Bundesamt für Justiz empfangen wird. Zusätzliche Bankgebühren, die von der deutschen Bank beim Überweisen aus Kanada erhoben werden, müssen vom Absender bezahlt werden, um eine zusätzliche Zahlungsanforderung zu vermeiden. Diese Gebühr beträgt oft etwa 12 Euro und sollte dem Betrag, den Sie überweisen möchten, hinzugefügt werden. Ihre Bank sollte in der Lage sein, den richtigen Betrag zu ermitteln.
Die Adresse finden Sie links oben auf dem Antragsformular.
Wie lange dauert es, bis ich das Führungszeugnis erhalte? siehe FAQ des Bundesamts für Justiz
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten: siehe hier
Weitere Informationen
Um bei einer der deutschen Auslandsvertretungen vorzusprechen, benötigen Sie immer einen Termin. Je nach Auslandsvertretung buchen Sie diesen online oder telefonisch.
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.