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Legalisation von Dokumenten, die durch einen Notary Public bestätigt sind
Da kanadische Notare nicht in jedem Fall deutschen Notaren oder Konsularbeamten gleich gestellt sind, muss Ihr Dokument zuvor von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung legalisiert werden.
Sie haben vor einem Notary Public oder Rechtsanwalt in Kanada einen Vertrag geschlossen, eine Unterschrift beglaubigen lassen oder ein sonstiges Rechtsgeschäft geschlossen, welches für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss. Da kanadische Notare und Rechtsanwälte nicht in jedem Fall deutschen Notaren oder Konsularbeamten gleich gestellt sind, muss Ihr Dokument zuvor von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (in Kanada: Generalkonsulat Toronto oder Vancouver) legalisiert werden. Bitte beachten Sie, dass ersichtlich sein muss, dass der Unterzeichner persönlich vor dem Notary Public/Rechtsanwalt unterschrieben und sich mit einem Ausweisdokument ausgewiesen hat. Die Unterschrift und das Siegel des Notary Public müssen im Original vorliegen.
Bitte beachten Sie bei von einem kanadischen Notary Public beglaubigten Kopien folgendes:
- Es muss ersichtlich sein, dass der Notary Public sowohl die Dokumente im Original als auch als Kopie gesehen und verglichen hat; und beide müssen identisch sein.
- Alle betreffenden Seiten, inklusive des Schreibens des Notary Public über die vorliegenden und verglichenen Dokumente, müssen untrennbar miteinander verbunden sein (Siegel oder Band).
Unterschriften eines „commissioner of oath“ können nicht legalisiert werden!
- zum Verfahren (LINK)