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Legalisation kanadischer Personenstands-Urkunden (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
Foto eines Stempels, © colourbox
Personenstandsurkunden aus den einzelnen kanadischen Provinzen weisen keine handschriftliche Unterschrift auf. Daher müssen diese zunächst überbeglaubigt werden bevor Sie von der deutschen Auslandsvertretung legalisiert werden können.
Personenstandsurkunden aus den einzelnen kanadischen Provinzen müssen zunächst überbeglaubigt werden bevor Sie von den deutschen Generalkonsulaten in Toronto oder Vancouver legalisiert werden können.
Aufgrund der erforderlichen Daten wird in Deutschland meist lediglich die sog. „long form“ (registered form/ausgestellt von Vital Statistics) der Urkunde akzeptiert. Es können nur Urkunden im Original legalisiert werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde in Deutschland über die Vorgaben