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Legalisation kanadischer Urkunden und Dokumente - Verfahren (übergangsweise)
Für die Anerkennung von ausländischen öffentlichen Urkunden (z.B. Personenstands- oder von einem ausländischen Notar errichtete Urkunden) in Deutschland kann die empfangende Behörde verlangen, dass die Echtheit einer Urkunde entweder durch Apostille oder durch Legalisation festgestellt wird.
Legalisationen können in Toronto und Vancouver bearbeitet werden. Die Zuständigkeit des jeweiligen Generalkonsulats richtet sich danach, aus welchem Konsularbezirk die Urkunde stammt.
Konsularbezirk Generalkonsulat Toronto:
Provinzen Manitoba, New Brunswick, Neufundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario, Prinz-Edward-Island, Quebec und Territorium Nunavut.
Konsularbezirk Generalkonsulat Vancouver:
British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories, Yukon.
Vorbeglaubigung (Authentication) durch kanadische Behörde
- 1. Schritt: Beschaffung der Überbeglaubigung bei der zuständigen kanadischen Behörde
Welche kanadische Behörde ist zuständig?
LINK: Liste der kanadischen Behörden mit Kontaktdaten.
Die Überbeglaubigung (z.T. auch als Vorbeglaubigung bezeichnet; im Englischen “authentication„) des Dokuments holen Sie bitte zuerst selbstständig ein. Falls Sie die Überbeglaubigung von Deutschland aus einholen, legen Sie bitte einen Begleitbrief für die kanadische Behörde bei, in dem um Weiterleitung an das Deutsche Generalkonsulat Toronto/Vancouver gebeten wird.
Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Mitarbeiter des kanadischen Außenministeriums die Überbeglaubigung handschriftlich unterschreiben. Erklären Sie den Mitarbeitern der zuständigen Stelle, dass die Beglaubigung zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung dient. Eine elektronische Signatur, die vor allem auf den Personenstandsurkunden verwendet wird, wird im deutschen Rechtsverkehr nicht anerkannt und kann daher von der deutschen Auslandsvertretung nicht legalisiert werden.
Bitte weisen Sie in Ihrem Schreiben an die kanadische Behörde darauf hin, dass das überbeglaubigte Dokument nur zusammen mit Ihrem Begleitschreiben an das Deutsche Generalkonsulat Toronto/Vancouver weitergeleitet werden soll.
Die Überbeglaubigung kann nicht durch die deutsche Auslandsvertretung eingeholt werden.
Legalisation beim Generalkonsulat
- 2. Schritt: Legalisation Ihres Dokuments durch das Generalkonsulat Toronto oder Vancouver
a) Persönlich |
Nach vorheriger Terminbuchung (siehe unten) können Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Vertreter) mit dem originalen überbeglaubigten Dokument beim Deutschen Generalkonsulat Toronto/Vancouver vorsprechen und das Dokument legalisieren lassen. In diesem Fall können Sie das legalisierte Dokument nach Ihrem Termin mitnehmen. Die Gebühren (siehe Tabelle unten) sind zahlbar in bar (kanadische Dollar) oder Visa/Mastercard (kanadische oder deutsche Kreditkarte). Bis zu 5 Dokumente können im Rahmen eines Termins legalisiert werden, bei mehr Dokumenten buchen Sie bitte entsprechend mehr Termine.
b) Postverfahren |
Überbeglaubigte Dokumente können per Post nach Toronto/Vancouver zur Legalisation eingesandt werden. Die legalisierten Dokumente können wir nach Kanada oder Deutschland schicken.
Erforderliche Unterlagen: |
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1. Das überbeglaubigte Dokument |
Das Dokument und die Überbeglaubigung müssen als Original vorliegen. |
2. Anschreiben |
Einschließlich Name, Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Absenders (für Rückfragen) Bei Versand nach Deutschland zusätzlich: Kostenübernahmeerklärung |
3. Hinweis zum Postversand | unterschrieben |
4. Gebühren für die Legalisation pro Dokument: siehe Gebührentabelle |
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4. Briefumschlag für die Rücksendung bzw. Versand über einen Kurier nach Deutschland |
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Hinweis: Dokumente, die ohne Überbeglaubigung, Anschreiben, Gebühren (ausschließlich money order oder bank draft) oder Rückumschlag eingeschickt werden, können nicht bearbeitet werden.
Versand nach Deutschland
Für Versand nach Deutschland |
Bitte senden Sie uns keine Schecks in EUR!
Beim Versand der Dokumente nach Deutschland kann Ihnen auf Wunsch die Gebühr für die Legalisation sowie die Versandgebühr per Festsetzungsbescheid in Rechnung gestellt werden. Bitte füllen Sie dafür das folgende Formular aus, unterschreiben es, und senden es zusammen mit den weiteren Unterlagen an uns: Kostenübernahmeerklärung
Achtung! Kostenrechnungen können nur für die Legalisationsgebühr allein oder Legalisationsgebühr plus Versandgebühr ausgestellt werden.
Optionen für den Versand des legalisierten Dokuments nach Deutschland:
A |
Versand über die Dienstpost |
10 EUR |
Bitte beachten Sie, dass Dienstpost nach Deutschland alle zwei Wochen versandt wird. |
B |
Adressierter, frankierter Umschlag |
abhängig vom Anbieter |
Vom Absender selbst zu stellen. In diesem Fall wird Ihnen nur die Gebühr für die Legalisation berechnet. |
Bearbeitungszeit für eingesandte Legalisationsanfragen beträgt ca. 2 Wochen plus Postlaufzeit. Die Bearbeitung unvollständiger Legalisationsanfragen (z.B. fehlende oder fehlerhafte Überbeglaubigung, fehlender Rückumschlag etc.) dauert länger. Es gibt keine Möglichkeit, die Legalisation im Expressverfahren zu bearbeiten. Wir können keine Eingangsbestätigungen geben, sowie keine Nachfragen zum Sachstand beantworten.
- Bei Einsendung per Post: Falls sich der Wechselkurs zwischen Einsendung der Unterlagen und deren Bearbeitung leicht ändert, wird keine Differenz erstattet/nachgefordert. Dies ermöglicht das schriftliche Verfahren.
Für im Postversand verlorene Dokumente kann keine Haftung übernommen werden.
Gebühren und Kontakt
Um bei einer der deutschen Auslandsvertretungen vorzusprechen, benötigen Sie immer einen Termin. Je nach Auslandsvertretung buchen Sie diesen online oder telefonisch.
Hier finden Sie die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen u.a. Dienstleistungen auf einen Blick.
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.