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Legalisation kanadischer Urkunden und Dokumente - Verfahren (übergangsweise)

Artikel

Für die Anerkennung von ausländischen öffentlichen Urkunden (z.B. Personenstands- oder von einem ausländischen Notar errichtete Urkunden) in Deutschland kann die empfangende Behörde verlangen, dass die Echtheit einer Urkunde entweder durch Apostille oder durch Legalisation festgestellt wird.

Urkunde
Urkunde © colourbox

Legalisationen können in Toronto und Vancouver bearbeitet werden. Die Zuständigkeit des jeweiligen Generalkonsulats richtet sich danach, aus welchem Konsularbezirk die Urkunde stammt.


​​​​​​​Konsularbezirk Generalkonsulat Toronto:

Provinzen Manitoba, New Brunswick, Neufundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario, Prinz-Edward-Island, Quebec und Territorium Nunavut.

Konsularbezirk Generalkonsulat Vancouver:

British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories, Yukon.


Vorbeglaubigung (Authentication) durch kanadische Behörde

  • 1. Schritt: Beschaffung der Überbeglaubigung bei der zuständigen kanadischen Behörde

    Welche kanadische Behörde ist zuständig?
    LINK: Liste der kanadischen Behörden mit Kontaktdaten.

Die Überbeglaubigung (z.T. auch als Vorbeglaubigung bezeichnet; im Englischen “authentication„) des Dokuments holen Sie bitte zuerst selbstständig ein. Falls Sie die Überbeglaubigung von Deutschland aus einholen, legen Sie bitte einen Begleitbrief für die kanadische Behörde bei, in dem um Weiterleitung an das Deutsche Generalkonsulat Toronto/Vancouver gebeten wird.

Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Mitarbeiter des kanadischen Außenministeriums die Überbeglaubigung handschriftlich unterschreiben. Erklären Sie den Mitarbeitern der zuständigen Stelle, dass die Beglaubigung zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung dient. Eine elektronische Signatur, die vor allem auf den Personenstandsurkunden verwendet wird, wird im deutschen Rechtsverkehr nicht anerkannt und kann daher von der deutschen Auslandsvertretung nicht legalisiert werden.

Bitte weisen Sie in Ihrem Schreiben an die kanadische Behörde darauf hin, dass das überbeglaubigte Dokument nur zusammen mit Ihrem Begleitschreiben an das Deutsche Generalkonsulat Toronto/Vancouver weitergeleitet werden soll.

Die Überbeglaubigung kann nicht durch die deutsche Auslandsvertretung eingeholt werden.


Legalisation beim Generalkonsulat

  • 2. Schritt: Legalisation Ihres Dokuments durch das Generalkonsulat Toronto oder Vancouver

a) Persönlich

Nach vorheriger Terminbuchung (siehe unten) können Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Vertreter) mit dem originalen überbeglaubigten Dokument beim Deutschen Generalkonsulat Toronto/Vancouver vorsprechen und das Dokument legalisieren lassen. In diesem Fall können Sie das legalisierte Dokument nach Ihrem Termin mitnehmen. Die Gebühren (siehe Tabelle unten) sind zahlbar in bar (kanadische Dollar) oder Visa/Mastercard (kanadische oder deutsche Kreditkarte). Bis zu 5 Dokumente können im Rahmen eines Termins legalisiert werden, bei mehr Dokumenten buchen Sie bitte entsprechend mehr Termine.


b) Postverfahren

Überbeglaubigte Dokumente können per Post nach Toronto/Vancouver zur Legalisation eingesandt werden. Die legalisierten Dokumente können wir nach Kanada oder Deutschland schicken.

Erforderliche Unterlagen:

1. Das überbeglaubigte Dokument

Das Dokument und die Überbeglaubigung müssen als Original vorliegen.

2. Anschreiben

Einschließlich Name, Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Absenders (für Rückfragen)

Bei Versand nach Deutschland zusätzlich: Kostenübernahmeerklärung

3. Hinweis zum Postversand unterschrieben

4. Gebühren für die Legalisation pro Dokument:

siehe Gebührentabelle

  • Bei Versand nach Kanada: zahlbar ausschließlich in kanadischen Dollar per money order oder bank draft, ausgestellt auf „German Consulate Toronto“ bzw. „German Consulate Vancouver“ (persönliche Schecks oder Schecks mit anderen Bezeichnungen können nicht angenommen werden); von Bargeldeinsendungen wird aus Sicherheitsgründen abgeraten
  • Bei Versand nach Deutschland: werden Ihnen in Rechnung gestellt (wenn Gebührenschuldner in Deutschland wohnt)

4. Briefumschlag für die Rücksendung bzw. Versand über einen Kurier nach Deutschland

  • Vollständig adressiert und frankiert (z.B. X-presspost von Canada Post, oder Kurierservice mit vorbezahlter, elektronischer, ausgedruckter waybill mit Barcode)
  • Kurierservices: nur FedEx, Purolator, UPS und DHL werden akzeptiert
  • Versand nach Deutschland: Optionen siehe unten

Hinweis: Dokumente, die ohne Überbeglaubigung, Anschreiben, Gebühren (ausschließlich money order oder bank draft) oder Rückumschlag eingeschickt werden, können nicht bearbeitet werden.

Versand nach Deutschland

Für Versand nach Deutschland

Bitte senden Sie uns keine Schecks in EUR!

Beim Versand der Dokumente nach Deutschland kann Ihnen auf Wunsch die Gebühr für die Legalisation sowie die Versandgebühr per Festsetzungsbescheid in Rechnung gestellt werden. Bitte füllen Sie dafür das folgende Formular aus, unterschreiben es, und senden es zusammen mit den weiteren Unterlagen an uns: Kostenübernahmeerklärung

Achtung! Kostenrechnungen können nur für die Legalisationsgebühr allein oder Legalisationsgebühr plus Versandgebühr ausgestellt werden.

Optionen für den Versand des legalisierten Dokuments nach Deutschland:

A

Versand über die Dienstpost

10 EUR

Bitte beachten Sie, dass Dienstpost nach Deutschland alle zwei Wochen versandt wird.

B

Adressierter, frankierter Umschlag

abhängig vom Anbieter

Vom Absender selbst zu stellen. In diesem Fall wird Ihnen nur die Gebühr für die Legalisation berechnet.

Bearbeitungszeit für eingesandte Legalisationsanfragen beträgt ca. 2 Wochen plus Postlaufzeit. Die Bearbeitung unvollständiger Legalisationsanfragen (z.B. fehlende oder fehlerhafte Überbeglaubigung, fehlender Rückumschlag etc.) dauert länger. Es gibt keine Möglichkeit, die Legalisation im Expressverfahren zu bearbeiten. Wir können keine Eingangsbestätigungen geben, sowie keine Nachfragen zum Sachstand beantworten.

  • Bei Einsendung per Post: Falls sich der Wechselkurs zwischen Einsendung der Unterlagen und deren Bearbeitung leicht ändert, wird keine Differenz erstattet/nachgefordert. Dies ermöglicht das schriftliche Verfahren.

  • Für im Postversand verlorene Dokumente kann keine Haftung übernommen werden.

Gebühren und Kontakt

Um bei einer der deutschen Auslandsvertretungen vorzusprechen, benötigen Sie immer einen Termin. Je nach Auslandsvertretung buchen Sie diesen online oder telefonisch.

Terminbuchung für die Konsularabteilung

Hier finden Sie die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen u.a. Dienstleistungen auf einen Blick.

Gebühren für konsularische Dienstleistungen

Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.

Kontakt in konsularischen Angelegenheiten

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