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Deutsche Honorarkonsulin in Lugano ist Bianca Maria Brenni-Wicki

Büro der Honorarkonsulin in Lugano

Büro der Honorarkonsulin in Lugano, © Botschaft Bern

18.12.2024 - Artikel

Honorarkonsuln bieten einige bestimmte Dienstleistungen an. Zusätzlich gelten für einige Anliegen Besonderheiten. Beim Honorarkonsul eingereichte Pass- und Personalausweisanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.

Allgemeine Hinweise

Die Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Lugano, zuständig für das Tessin und Graubünden, unterstützt das Referat für Rechts- und Konsularangelegenheiten der deutschen Botschaft in Bern bei der Beratung und Hilfe für deutsche Touristen oder in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige.

Beantragung von Reisepass und Personalausweis

Außer in der deutschen Botschaft in Bern ist die Beantragung eines Passes oder Personalausweise auch gegen Aufpreis im Büro der Honorarkonsulin in Lugano möglich, vorwiegend für Deutsche mit Wohnsitz im Tessin und in Graubünden, nach Kapazität auch in den angrenzenden Kantonen.

Bei Erstanträgen für Kinder, also wenn noch kein deutscher Pass oder Personalausweis ausgestellt wurde beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland. Möglicherweise ist eine Namenserklärung und/oder Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung nötig, dann kann der Antrag grundsätzlich nicht in Lugano gestellt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft Bern.

Reisepass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden.
Für jeden Passantrag müssen alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Vorsprache alle benötigten Unterlagen im Original und Kopie (siehe Merkblatt) vorhanden sind. Ansonsten wird eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung notwendig.

Reisepässe und Personalausweise für unter 24-Jährige können ab der Geburt beantragt werden und gelten 6 Jahre.

Für Reisepässe und Personalausweise von Kindern unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden.
Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung in Lugano länger als 14 Tage vor dem 6. Geburtstag oder nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.

Passbilder

Einzig neue biometrische Passfotos nach deutscher Norm sind gültig, siehe Fotomustertafel für Erwachsene und für Kinder. Schweizer Formate sind ungültig.

Biometrische Passbilder müssen mitgebracht werden, es gibt keinen Fotoautomaten vor Ort.
Bei biometrischen Passbildern für Kinder/Kleinkinder empfehlen wir, diese durch einen Berufsfotografen erstellen zu lassen.

Merkblätter und Antragsformulare

Reisepass/Personalausweis für Volljährige

Reisepass/Personalausweis für Minderjährige

Informationen zur Namensführung

Wohnortänderungen

FAQs

Terminvereinbarung

Für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises in Lugano vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter +41 91 922 78 82.

Gebühren

Die Gebühren können in Lugano nur in bar in Schweizer Franken bezahlt werden.

Bearbeitungszeit Passanträge

Bis zur Ausstellung müssen Sie bei Beantragung in Lugano mit folgenden Laufzeiten rechen:

  • Biometrische Reisepässe ca. 10-12 Wochen.
  • Vorläufige Reisepässe: Nur in Kombination mit einem biometrischen Reisepass ca. 3 Wochen.
  • Personalausweise ca. 8-10 Wochen.
  • Expresspässe ca. 5 Wochen.

In dringenden Fällen ist eine direkte Beantragung bei der Botschaft in Bern empfehlenswert.

Weitere konsularische Dienstleistungen

  • Unterschriftsbeglaubigung für eine Erbausschlagung mit Formulierung der Erklärung
  • Unterschriftsbeglaubigung für eine Genehmigungserklärung , zB eines Kaufvertrages
  • Unterschriftsbeglaubigung für den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  • Beglaubigung von Fotokopien
  • Unterschriftsbeglaubigung für Lebensbescheinigungen
  • Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
  • Konsularische Bescheinigungen, z.B. Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen zu Umsatzsteuerzwecken in bestimmten Ausnahmefällen

Alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen können in Lugano nur in bar und Schweizer Franken bezahlt werden.

Für alle Dienstleistungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter +41 91 922 78 82 erforderlich.

Für alle weiteren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in Bern. Unter der Rubrik Themen von A-Z finden Sie alle weiteren Dienstleistungen aufgeführt.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr - nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!

Kontakt/Anfahrt

Büro der Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland
Via Soave 9
6900 Lugano

Telefon: +41 91 922 78 82.

Bitte schreiben Sie eine Mail an lugano@hk-diplo.de.

Standortplan / Anfahrtsweg:

Karte

Das Büro der Honorarkonsulin befindet sich im ersten Obergeschoss eines historischen Gebäudes in der Altstadt von Lugano. Es ist am besten vom Bahnhof Lugano Stazione mit der Stadtseilbahn hinunter zu Lugano Città oder zu Fuß vom Fähr- und Schiffsanleger Lugano-Centrale, der Bushaltestelle Lugano-Piazza Rezzonico zu erreichen.
Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist für Berechtigte bei Parken auf dem auto silo motta möglich, unter Nutzung des Aufzugs des benachbarten Optikers.
Es gibt sonst keine Zufahrt (Fußgängerzone) und keine Parkplätze für Fahrzeuge.

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