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Führungszeugnis

11.10.2022 - Artikel

Allgemeine Hinweise/Deutsches Führungszeugnis

Schweizerische Behörden oder Arbeitgeber bitten in vielen Fällen um die Vorlage eines Führungszeugnisses aus Deutschland.

Bei Wohnsitz im Ausland kann das polizeiliche Führungszeugnis persönlich oder postalisch beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt werden (nicht per Telefax oder E-Mail).

Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen, füllen es aus und lassen Ihre Unterschrift und Ihre Personalangaben von einem schweizerischen Notar, einer schweizerischen Behörde bzw. der deutschen Botschaft in Bern beglaubigen.

Bitte vereinbaren Sie für die Unterschriftsbeglaubigung in der Deutschen Botschaft einen Termin. Anfragen bitte telefonisch unter: 031-359 42 26 oder per Kontaktformular. Bitte bringen Sie zum Termin einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte (z. B. Personalausweis) sowie die Beglaubigungsgebühr von ca. 60 CHF in bar mit.

Den Antrag senden Sie sodann postalisch an das Bundesamt für Justiz in Bonn.

Führungszeugnis - Anträge und Informationen

Beim Bundesamt für Justiz finden Sie Anträge und Informationen zum Thema Führungszeugnis für die Verwendung im Inland sowie zur Verwendung im Ausland.

Führungszeugnis (Strafregisterauszug) in der Schweiz

ist unterteilt in 2 Kategorien (Privatauszug und Sonderprivatauszug). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamt für Justiz (BJ) https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/service/strafregister.html

Weitere Informationen

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