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Visum für Blaue Karte EU / Blue Card EU
Grundsätzliche Hinweise
- Bitte vorab das Merkblatt „Grundlegende Informationen zur Visabeantragung“ lesen.
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
- Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor.
- Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern.
Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.
Die Blaue Karte EU ermöglicht hochqualifizierten Fachkräften und Akademikern/*innen eine vereinfachte befristete Arbeitsgenehmigung zu beantragen.
Das Mindestjahresgehalt für eine hochqualifizierte Beschäftigung muss 58.400 € brutto (4.867 €/ monatlich) betragen.
Für sogenannte Mangelberufe für Qualifizierte muss das Mindestjahresgehalt 45.552 € brutto (3.796 €/ monatlich) betragen. Das gilt derzeit für (genderneutral):
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Bei mitreisenden Ehepartnern und/ oder Kindern nutzen Sie bitte die Informationen und Checklisten der folgenden Merkblätter: „Ehegattennachzug“ und „Nachzug minderjähriger Kinder“. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Termin zur Antragstellung.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.
Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4):
- zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- zwei aktuelle biometrische Passbilder (siehe Fotografenliste)
- gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
- zwei Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- zwei Kopien des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
- Original des unterschriebenen Arbeitsvertrags oder des verbindlichen Arbeitsplatzangebots
- Das Dokument muss Einzelheiten zur Tätigkeit, Arbeitsort mit Postleitzahl, Gehalt, Arbeitszeit und Beschäftigungsdauer in deutscher Sprache beinhalten
- zwei Kopien des unterschriebenen Arbeitsvertrags oder des verbindlichen Arbeitsplatzangebots
- Antragsteller*in mit Abschluss einer nicht-deutschen Hochschule:
- Original des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
- zwei Kopien des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
- zwei Kopien des ANABIN-Ausdrucks
- Antragsteller*in mit Abschluss einer deutschen Hochschule:
- Original des deutschen Hochschulabschlusses
- zwei Kopien des deutschen Hochschulabschlusses
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Original der vom Arbeitgeber unterschriebenen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
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zwei Kopien der vom Arbeitgeber unterschriebenen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
- gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
- zwei Kopien des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel
Gebühren
Visumgebühr 75 €, zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/ Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.