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Visum für einen Deutschintensivsprachkurs
Grundsätzliche Hinweise
- Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
- Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
- Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern
Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.
Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)
- ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Erklärung zur Erreichbarkeit und Vertretung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
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aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Fotografenliste)
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gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
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Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
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Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
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Kopie des Nachweises über die Unterkunft in Deutschland (Mietvertrag, Hotelbuchung oder Einladungsschreiben) in deutscher Sprache
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Kopie eines ausführlichen, selbstverfassten und unterschriebenen Motivationsschreibens auf Deutsch, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Sprachkurs und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden.
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Kopie der Anmeldebestätigung der Sprachschule, aus der die Art des Kurses, Gesamtdauer des Kurses, sowie die Zahl und Länge der Unterrichtsstunden pro Woche hervorgeht
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Original Nachweise über alle bereits besuchten Deutschsprachkurse
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Kopie des Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel (Merkblatt Finanzierung)
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller*in monatlich mindestens 1.028 € zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Deutschland im Voraus zu erbringen, z.B.:
- Aufenthaltsdauer 6 Monate: 6.168 €
- Aufenthaltsdauer 9 Monate: 9.252 €
- Aufenthaltsdauer 12 Monate: 12.336 €
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Der Nachweis der Finanzierung muss gemäß dem Merkblatt Finanzierung erbracht werden.
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Bei minderjährigen Antragsteller*innen zusätzlich:
- Original Geburtsurkunde mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
- Kopie der Original Geburtsurkunde mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
- Original Vollmacht, vollständig ausgefüllt und unterschrieben von allen sorgeberechtigten Personen
- Kopie der ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht
Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
- gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
- Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel
Gebühren
- Visumgebühr 75 € (bzw. 37,50 € für Minderjährige), zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/ Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.