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Sprachkurs (Aufenthalt über 90 Tage)

Die deutsche Sprache lernen an Sprachschulen überall in der Welt - hier in Kiew am Goethe-Institut.

Die deutsche Sprache lernen an Sprachschulen überall in der Welt - hier in Kiew am Goethe-Institut., © Thomas Köhler/photothek.de

Artikel

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.

Merkblatt Sprachkurs (Aufenthalt über 90 Tage)

Bitte drucken Sie dieses Merkblatt 2 x aus und bringen es zum Termin mit.


Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke eines Sprachkurses.

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.

Der Visumantrag kann nur mit Termin bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist nur online unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe möglich.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten und legen Sie die folgenden Unterlagen im Original (inkl. 1 Kopie) vor.

Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden!

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

1. 1x Antragsformular

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten.
  • Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Schul-/Studienbescheinigung u. ä.

4. 2 Fotos

  • Aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Anmeldebestätigung der Sprachschule Original + 1 Kopie

  • Original mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Sprachkurses (Intensivkurs zur Erlangung deutscher Sprachkenntnisse mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.
  • Beachten Sie: Ein Integrationskurs ist kein Sprachkurs im Sinne dieses Merkblatts!

6. Nachweis finanzieller Mittel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt (mindestens 1.027,-- Euro monatlich), sowie für den Sprachkurs. Bei einem Aufenthalt von einem Jahr sind Mittel für den Lebensunterhalt in Höhe von 12.324,- € nachzuweisen. Der Nachweis für den Lebensunterhalt kann geführt werden durch
  1. ein sog. „Sperrkonto“ bei einer deutschen Bank über einen Betrag von mind. 12.324,- Euro mit einem maximal monatlich verfügbaren Betrag von 1.027,-- Euro (nähere Informationen siehe: Eröffnung eines Sperrkontos) oder
  2. eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer des Studiums durch eine in Deutschland wohnhafte Person.
  • Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Sprachkurs kann geführt werden durch
  1. einen Einzahlungsbeleg für die Gesamtgebühr des Sprachkurses,
  2. einen Auszug eines Kontos im Namen des Antragstellers, mit Deckung in Höhe der Kosten für den Sprachkurs.

7. Nachweis Unterkunft Original+ 1 Kopie

  • Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.).
  • Falls noch nicht vorhanden Nachweis über die Buchung einer vorübergehenden Unterkunft für mindestens 4 Wochen.

8. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

9. Lebenslauf und Motivationsschreiben Original unterschrieben

  • Lückenloser Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben, warum Sie Deutsch lernen wollen.

10. Nachweis von bisherigen deutschen Sprachkenntnissen

  • Sofern vorhanden, sind Nachweise über bisher erlangte deutsche Sprachkenntnisse vorzulegen. Dies ist nicht zwingend, kann Ihren Antrag aber unterstützen.

11. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.

Bitte beachten Sie:

  • Kommen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Merkblatt genannten Unterlagen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
  • Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge sortiert ab - die Originale und getrennt davon jeweils einen Satz Kopien.
  • Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.
  • Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall ca. 4 – 8 Wochen, da innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind.
  • Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.
  • Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

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WIRD BEI BEDARF IN DER BOTSCHAFT AUSGEFÜLLT: NACHFORDERUNGEN:

Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten

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noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. § 82 AufenthG abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.

Die genannten Unterlagen soll ich entweder durch persönliche Abgabe bei der Pforte des Konsulats während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder durch Übersendung per Post an folgende Adresse einreichen:

Velvyslanectví Spolkové republiky Německo

P.O. Box 57

Vlašská 19

118 01 Praha 1


Prag, den ___________

Datum


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Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller



Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren. Welche Unterlagen Sie für die…

Allgemeine Hinweise

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