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Nationale Visa (Studium, Arbeitsaufnahme, etc.)

Artikel

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Wichtiger Hinweis

Visumanträge für einen längerfristigen Aufenthalt (D- Visum) zum Studium und zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation als Arzt oder Pflegepersonal

Ab dem 18.07.2021 können Visumanträge für ein Studium oder die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation als Arzt mit dem Ziel der Erteilung der Approbation nur noch bei dem externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft, VFS Global, abgegeben werden. Dies gilt auch für Antragsteller, die in diesem Zusammenhang einen vorbereitenden Sprachkurs absolvieren müssen. Diese Maßnahme ermöglicht es uns, die Kapazitäten der Visastelle der Deutschen Botschaft Algier effizienter zu nutzen, lange Wartezeiten zu vermeiden und die steigende Nachfrage nach Visa zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland (D-Visum) besser zu bedienen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren bei VFS Global (auch zur Terminvereinbarung und den dort anfallenden Servicegebühren) finden Sie hier . Bei Fragen zur Terminvergabe wenden Sie sich bitte direkt an VFS Global:
Call Center : +213 21 99 88 37
Email: info.germalg@vfsglobal.com

Termine für die Beantragung aller anderen Kategorien von langfristigen Aufenthalten in Deutschland (D-Visum) werden weiterhin durch die Deutsche Botschaft Algier vergeben und direkt bei der Botschaft beantragt.

Seit dem 18.02.2021 können Antragstellende, die einen Termin zur Beantragung eines Visum zum langfristigen Aufenthalt vereinbaren möchten, sich in der Termin-Warteliste der Botschaft registrieren. Die Mitteilung über den Zeitpunkt Ihres endgültigen Termins wird Ihnen ca.1-2 Wochen vor dem Termin an die bei Registrierung hinterlegte E-Mail Adresse übersandt.

Wir bitten Sie um Geduld und von Sachstandsanfragen zu Ihrer Registrierung abzusehen, da wir aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sind, diese zu beantworten.

Informationen zum Antrag auf das Visum für einen Langzeitaufenthalt finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Algier.

Wartezeiten auf Termine für die verschiedenen Kategorien im Bereich nationaler Visa

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgenden Angaben lediglich um eine Schätzung der Wartezeit zwischen der Registrierung auf der Termin-Warteliste und dem Zeitpunkt handelt, zu dem voraussichtlich ein Termin angeboten werden kann. Die Wartezeit unterliegt Schwankungen, die von der Nachfrage und den verfügbaren Kapazitäten der Visastelle abhängig sind.

Die Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung eines Visums sind derzeit wie folgt:

Familienzusammenführung: mehr als 7 Monate

Erwerbstätigkeit (incl. Au-Pair, BFD, Ausbildung): mehr als 12 Monate;

(aufgrund der hohen Terminnachfrage und langer Wartezeiten wird Antragstellern zur Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG empfohlen)

Studium/Sprachkurs: mehr als 12 Monate

Sondertermine können nicht vergeben werden. Daher werden Anfragen zu vorgezogenen Terminen oder Sonderterminen nicht beantwortet.

Bitte nutzen Sie diese Wartezeit, um Ihren Visumantrag sorgfältig vorzubereiten, damit er am Tag der Einreichung vollständig ist.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:

Checkliste: Beschleunigtes Fahrkräfteverfahren

Checkliste: Studium

Checkliste: Forschungsaufenthalt

Checkliste: Blaue Karte

Checkliste: Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Checkliste: Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Checkliste: Visum zur Berufsausbildung

Checkliste: Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Achtung: Bitte die Antragsunterlagen nicht heften!

  • Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.

Welche Voraussetzungen muss ich als Fachkraft erfüllen? FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit länger ausfallen. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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