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Rechtsanwaltliste
Haftungsausschluss:
Diese Angaben basieren auf Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstiger Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Benennung der Rechtsanwälte erfolgt in keiner wertenden Reihenfolge. Die Informationen über die Kanzleien, deren Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen stammen von den Anwälten selbst. Die Botschaft übernimmt hierfür keine Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Anwaltszwang
Für Gerichtsverfahren in der ersten Instanz, mit Ausnahme von Verwaltungsstreitverfahren, besteht in Algerien kein Anwaltszwang. Für weitere Instanzen ist jedoch meist die Verteidigung durch einen Anwalt notwendig. Dies gilt insbesondere für Verfahren vor dem Cour Suprème in Straf- und Zivilsachen und vor dem Cour d'Appel in Zivilsachen. In Verwaltungsstreitverfahren besteht grundsätzlich Anwaltszwang.
Ein algerischer Anwalt kann grundsätzlich auch in Frankreich, Tunesien und Marokko tätig werden, sofern ihn ein dort zugelassener Anwalt für die Dauer des jeweiligen Verfahrens domiziliert.
Strafverfahren
In Strafsachen muss das Opfer persönlich anwesend sein. Eine Ausnahme besteht nur für den Cour Suprème, wo die Vertretung durch einen Anwalt ausreichend ist.
Kosten
Rechtsanwaltskosten werden in Algerien nicht, wie in Deutschland, durch Verordnungen geregelt. Anwaltshonorare werden bei der Beauftragung zwischen Mandant und Anwalt frei vereinbart. Es kann sich hierbei um ein fest vereinbartes Honorar oder eine prozentuale Beteiligung handeln. Auch Bonuszahlungen sind möglich.
Die Kosten für Notare und Gerichtsvollzieher sind hingegen offiziell festgelegt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt grundsätzlich der Kläger. Sie umfassen jedoch nicht die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher. Die Kosten für den Anwalt müssen von jeder Partei selbst getragen werden.
Klagen sowie gerichtliche Entscheidungen werden den betroffenen durch Gerichtsvollzieher zugestellt. Die Zustellung erfolgt dabei nicht an den Anwalt, sondern direkt an die betroffenen Personen. Schriftsätze zwischen Anwälten werden in der Regel direkt vor Gericht ausgetauscht.
Prozesskostenhilfe
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe richtet sich nach der finanziellen Situation des Antragstellers. Die Beantragung erfolgt beim Gericht.
Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe positiv entschieden, übergibt das Gericht den Fall an die Anwaltskammer, welche ihn in der Folge einem der Mitglieder überträgt. Eine freie Wahl des Pflichtverteidigers ist daher nicht möglich.
Die Beantragung von Prozesskostenhilfe und die Bitte um einen Pflichtverteidiger ist bereits für Verfahren der ersten Instanz möglich. Zur Beantragung von Prozesskostenhilfe ist ein Wohnsitz in Algerien notwendig.
Kostenlose Rechtsberatung
Eine staatliche kostenlose Rechtsberatung ist in Algerien nicht vorhanden. Es ist jedoch Tradition, dass algerische Rechtsanwälte die Erstberatung kostenlos durchführen und erst dann ein Honorar berechnen, wenn sie tatsächlich tätig werden. Es sollte jedoch unbedingt vor der Erstberatung mit dem Anwalt geklärt werden, ob dieser der Tradition folgt.
Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten bietet auch das
Centre d'Information et de Documentation sur les Droits de l'Enfant et de la Femme (CiDDEF)
01, rue Alfred Lettelier. Sacré Coeur Alger. Tel./Fax: 00213 (0)23491658. E-Mail: contact@ciddef-dz.com
Maître Ait-Zai, Nadia
8, bis Bd-Krim Belcacem Alger Centre CIDDEF (Centre d’information du droit de l’enfant et de la femme), 1, rue Alfred Lettèler Alger Tel.: 00213- (0)23491658 Mob.: 00213--61 52 30 44 Fax: 00213-(0)23491658 |
Fachrichtungen: Familienrecht Sprachkenntnisse: Französisch, Englisch |
Maître Aissaoui, Tidjani
444 logements Bt C20 No 07 Said Hamdine, Alger Tel/Fax: 00213-21 54 61 53 E-Mail: aissaoui.lawyer@gmail.com |
Fachrichtungen: Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, und weitere Sparten des Zivilrechts Sprachkenntnisse: Französisch, Arabisch |
Maître Belhadef, Sid Ahmed
10 Rue Khaled Abdelkader 13000 Tlemcen Tel.: 00213 (0) 770 81 16 02 00213 (0) 770 81 17 51. Fax: 00213-43 41 30 36 E-Mail: rechtsanwalt.belhadef@hotmail.fr |
Kooperationsanwalt der Deutschen Botschaft Algier Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch |
Cabinet Ouali, Moknine, Sadaoui
Avocats Associés
M. Rachid Ouali, M. Mohamed Rafik Moknine, M. Nadia Sadaoui101, 2ieme étage, Rue Didouche Mourad et bientôt à : 23 Rue youcef Taibi. Résidence Ain Zeboudja –El Biar, 16003 Alger Tél: 00213-21-23-82-55 Fax: 00213-21-23-77-36 Mob.: 00213-661-51 81 30 E-Mail: ouali.avocat@hotmail.fr |
Fachrichtungen: Betreuung ausländischer Unternehmen (Gründung, Joint-Venture, Steuer-, Bank- und Zollangelegenheiten, Konferenzen) Sprachkenntnisse: Französisch, Spanisch, Grundkenntnisse Englisch |
Maître Hamouda, Samir
Cabinet d'Avocats Samir HAMOUDA.33 Rue des Pins Hydra 16035, Alger Tél : 00213 21 482 769 Mob: 00213 (0) 661 459 459 E-Mail: contact@samirhamouda-avocats.com Internetseite: |
Fachrichtungen: Wirtschaftsrecht, Firmenberatung Sprachkenntnisse: Englisch, Französisch, Arabisch |
Maitre Kracheni, Mustapha
9, Rue Lamartine, Belcourt 16012, Alger Tel.: 00213 (0) 23 49 66 46 Mob.: 00213 (0) 661 52 86 33 Fax: 00213 (0) 23 49 66 40 E-Mail: kramust@gmail.com |
Fachrichtungen: Familienrecht Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Arabisch |
Informationen über in Deutschland tätige Rechtsanwälte und Notare finden Sie u.a. auf den Internetseiten der Bundesanwaltskammer und der Bundesnotarkammer.
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Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.