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Blaue Karte EU / Akademische Fachkräfte
Fachkräfte mit einem akademischen Abschluss können ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit direkt über das Auslandsportal stellen.
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte EU erteilt, wenn Sie ein Jahresgehalt von mindestens 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2024: 45.300€ brutto) oder bei Engpassberufen mindestens 45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2024: 41.041,80€ brutto) erhalten. Die Beschränkung, dass man nur aufgrund der mit dem Berufsabschluss vermittelten Befähigung arbeiten darf, wurde aufgehoben. Ausnahmen gibt es für reglementierte Berufe.
Bitte stellen Sie Ihren Visumantrag mit allen erforderlichen Unterlagen online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Im Rahmen des Online-Verfahrens arbeitet die Botschaft mit dem externen Dienstleister TLS zusammen. TLS prüft Ihre Unterlagen online auf Vollständigkeit. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie einen Termin im nächstgelegenen Visaannahmezentrum (VAZ). Dort werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Sie zahlen vor Ort auch die Visumgebühren. Danach wird Ihr Antrag an die Botschaft weitergeleitet. Die Entscheidung über Ihren Visumantrag trifft die Botschaft und nicht der externe Dienstleister. Sie können über das Auslandsportal jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Antrags nachverfolgen.