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Bewerbung und Auswahlverfahren für den höheren Auswärtigen Dienst
Auswahlverfahren: Aktuelles und Termine
Für den Einstellungstermin im Juli 2024 sucht das Auswärtige Amt voraussichtlich 50 Attaché(e)s als Beamt*innen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst. Bewerbungen wurden in der Zeit vom 30.06. bis zum 03.08.2023 entgegengenommen.
Für das Auswahlverfahren 2023/2024 sind die folgenden Termine vorgesehen (Änderungen vorbehalten):
- Bewerbungszeitraum: 30.06. bis 03.08.2023
- Schriftliches Verfahren: 05.09.2023
- Mündliches Verfahren: 10.11. bis 08.12.2023
- Geplanter Einstellungstermin: 01.07.2024
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens (online)
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens wird komplett digital in einem Teil und an einem Tag durchgeführt. Ein Ausweichtermin kann nicht angeboten werden.
Der schriftliche Teil beginnt mit einem psychologischen Eignungstest, der Ihre kognitiven Fähigkeiten erfasst und Aufgaben aus dem numerischen und verbalen Bereich umfasst. Sie können sich hier über Inhalte und Ablauf des Testverfahrens informieren.
Im ersten Teil prüfen wir außerdem Ihre Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache. Französisch kann hier durch Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch , Türkisch oder Ukrainisch ersetzt werden.
Ebenso interessieren uns Ihre Kenntnisse in Völker-, Europa- und Staatsrecht, Wirtschaft sowie Geschichte und Politik.
Mittels eines Tests zum situationsbezogenen Urteilsvermögen (TsU) erfassen wir Ihre Kooperations-und Führungskompetenz. Hier werden Ihnen Situationen mit verschiedenen Handlungsoptionen präsentiert, welche Sie hinsichtlich ihrer Effektivität bewerten sollen.
Des Weiteren bitten wir Sie, eine Position zu einem außenpolitisch, europapolitisch oder außenwirtschaftspolitisch relevanten Thema schriftlich darzustellen und argumentativ zu unterlegen. Sie können aus drei Themen auswählen (politische Analyse).
Die politische Analyse derjenigen Bewerber*innen, die alle Abschnitte bestehen (d.h. die Cut-Offs erreichen) und in der Rangfolge der erzielten Ergebnisse unter den 500 Besten platziert sind, wird korrigiert. Anschließend werden diejenigen Bewerber*innen, die nach Auswertung aller schriftlichen Abschnitte aufgrund der Rangfolge der erzielten Ergebnisse in die engere Wahl kommen, vom Auswahlausschuss zum mündlichen Teil des Verfahrens eingeladen.
Hinweise zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens für den höheren Auswärtigen Dienst
Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens (geplant im November/ Dezember in Präsenz in Berlin)
Der mündliche Abschnitt wird in Präsenz in Berlin durchgeführt.
Er besteht aus einem strukturierten Interview vor dem Auswahlausschuss, einem Einzelgespräch mit dem/der Psycholog/in, einem Plädoyer und einem Rollenspiel.
In den Interviews verschafft sich der Ausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation für Ihre Bewerbung. Auch Fragen zum politischen Verständnis sowie zu Kooperation und Führung, Selbstentwicklung und Resilienz sowie Gleichstellung und Diversität werden regelmäßig gestellt.
Das Plädoyer, zu dessen Vorbereitung Ihnen 20 Minuten zur Verfügung stehen, halten Sie in möglichst freier Rede. Es werden außenpolitisch, europapolitisch oder außenwirtschaftspolitisch relevante Themen zur Wahl gestellt.
Im Rollenspiel versetzen wir Sie in eine Situation aus dem Berufsleben im höheren Auswärtigen Dienst.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im mündlichen Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.
Diese steht noch unter dem Vorbehalt, dass auch die Gesundheitsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem positiven Ergebnis führen. Was unter “gesundheitlicher Eignung” zu verstehen ist, haben wir für Sie in der Rubrik “Fragen und Antworten” ausführlich erläutert.
Wegbeschreibung zur Akademie Auswärtiger Dienst
PDF / 598 KB
Wegbeschreibung zur Avenue Jean Mermoz
Informationen für schwerbehinderte Bewerber*innen
Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerber*innen. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen, nichtbehinderten Bewerber*innen.
Schwerbehinderte Bewerber*innen lädt das Auswärtige Amt gemäß § 165 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht ihre offensichtliche Nichteignung für den höheren Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien “überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit” und “gute Sprachkenntnisse” sind die Kenntnistests (Fachprüfungen in den Bereichen Völker-, Europa- und Staatsrecht, Wirtschaft, Geschichte und Politik), der psychologische Eignungstest, der Test zum situationsbezogenen Urteilsvermögen (TsU) sowie zwei Sprachtests. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 165 SGB IX liegt dann vor, wenn in den Kenntnistests oder in einem der beiden Sprachtests kein besseres Ergebnis als “ungenügend” oder in der politischen Analyse kein besseres Ergebnis als “mangelhaft ”erzielt wird.
Zur Klärung weiterer Einzelfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Akademie Auswärtiger Dienst sowie des Büros der Vertrauensperson für Schwerbehinderte telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung, Kontaktdaten finden Sie nachstehend.
Additional content
Die Muster aus vergangenen Jahren sollen Ihnen Hinweise geben, wie Sie sich anhand der angegebenen Fachliteratur am besten vorbereiten können. Mehr