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Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ)
Umgang mit chemischen Waffen, © picture-alliance/dpa
Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ), das am 29. April 1997 in Kraft trat, verbietet Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Seitdem hat sich das CWÜ als einer der erfolgreichsten Abrüstungsverträge erwiesen.
Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) trat am 29. April 1997 in Kraft. Es verbietet die Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und den Einsatz chemischer Waffen. Damit wurde eine gesamte Waffenkategorie völkerrechtlich verbindlich geächtet. Aus Sicht der Bundesregierung hat es sich als einer der erfolgreichsten multilateralen Abrüstungsverträge erwiesen.
Mit 193 Mitgliedern hat das CWÜ zudem fast universelle Geltung. Nur vier Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind dem CWÜ noch nicht beigetreten: Ägypten, Israel, Nordkorea und Südsudan.
Die CWÜ-Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle chemischen Waffen (CW) und die Einrichtungen zu deren Herstellung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu melden und unter internationaler Aufsicht zu vernichten. Auch zur Herstellung chemischer Waffen besonders geeignete Chemikalien, Ausrüstungen und Einrichtungen sind Beschränkungen und Verifikationsinspektionen unterworfen: Damit geht das CWÜ über die bloße Ächtung und Vernichtung von Massenvernichtungswaffen hinaus. Es trägt maßgeblich dazu bei, dass Chemiewaffen nicht weiterverbreitet werden.
Die Arbeit der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW)
Mit Inkrafttreten des CWÜ wurde die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) mit Sitz in Den Haag geschaffen. Sie überwacht die Durchsetzung und Einhaltung des CWÜ durch die Vertragsstaaten. Dazu gehört insbesondere die systematische Verifikation der Vernichtung aller gemeldeten Chemiewaffen und Einrichtungen zu deren Herstellung durch Inspektionen vor Ort. Durch regelmäßige Inspektionen in der für das CWÜ relevanten chemischen Industrie soll außerdem das Vertrauen gestärkt werden, dass deren Tätigkeit nur Zwecken dient, die nach dem CWÜ nicht verboten sind.
Die OVCW fördert auch die internationale Zusammenarbeit für friedliche Zwecke auf dem Gebiet der Chemie. Im Bedarfsfall kann sie Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Opfer eines Chemiewaffen-Angriffs koordinieren. Am 11. Oktober 2013 erhielt die OVCW den Friedensnobelpreis für ihren umfassenden Einsatz für die Vernichtung von Chemiewaffen.
Die OVCW handelt durch die jährliche Konferenz der Vertragsstaaten, den Exekutivrat als ständigem Leitungsgremium (41 Mitglieder, darunter Deutschland) und das Technische Sekretariat. Bei einer alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenz werden die Umsetzung des CWÜ evaluiert und Empfehlungen zur künftigen Arbeit der OVCW verabschiedet. Seit Juli 2018 ist Fernando Arias (Spanien) Generaldirektor des Technischen Sekretariats.
Ein Kernziel des CWÜ: Die Vernichtung chemischer Waffen
Am 7. Juli 2023 wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht: die Vernichtung der letzten deklarierten Chemiewaffenbestände. Seit Inkrafttreten des CWÜ wurden über 70.000 Tonnen chemische Waffen, größtenteils Bestände aus dem Kalten Krieg, unter Kontrolle der OVCW vernichtet. Das Ziel einer chemiewaffenfreien Welt ist allerdings noch nicht erreicht.
Nach dem Einsatz chemischer Waffen am 21. August 2013 bei Damaskus (Syrien) wurde Syrien verpflichtet, sein Chemiewaffen-Programm offenzulegen und zu vernichten. Grundlage hierfür sind Beschlüsse des Exekutivrats der OVCW (EC-M-33/DEC.1) und Resolution 2118 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wegen des Bürgerkriegs in Syrien wurden die deklarierten chemischen Waffen abtransportiert und im Ausland vernichtet. Allerdings gibt es laut OVCW nach wie vor Zweifel an der Vollständigkeit der syrischen Angaben zum Chemiewaffen-Programm des Landes. Zudem gab es auch nach Vernichtung der deklarierten syrischen chemischen Waffen zahlreiche Berichte über den Einsatz chemischer Waffen in Syrien.
Die OVCW geht diesen Berichten seit 2014 mit einer “Fact Finding Mission” (FFM) nach, diese stellt fest ob ein Chemiewaffeneinsatz stattgefunden hat. Bisher wurden mindestens 20 Chemiewaffeneinsätze festgestellt und die Aufarbeitung geht weiter. Um anschließend die Verantwortlichen für den Einsatz chemischer Waffen in Syrien zu identifizieren, wurde durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein gemeinsamer Untersuchungsausschuss, “Joint Investigative Mechanism” (JIM), der OVCW und der Vereinten Nationen eingerichtet. Zwischen 2015 und 2017 wies der JIM dem sogenannten Islamischen Staat (IS) die Verantwortung für den Einsatz von Senfgas in zwei Fällen und dem syrischen Regime bzw. den syrischen Streitkräften die Verantwortung für den Einsatz von Chlorgas und Sarin in fünf Fällen zu. Im November 2017 verhinderte Russland mit mehreren Vetos im VN-Sicherheitsrat die Verlängerung des JIM. Die OVCW setzte daraufhin ein sogenanntes “Investigation and Identification Team” (IIT) ein, welches Hinweisen auf die Verantwortlichen in jenen Fällen nachgeht, die zuvor durch die FFM festgestellt wurden. Bisher hat die OVCW vier IIT-Berichte veröffentlicht, in denen wurde dem syrischen Regime bzw. den syrischen Streitkräften die Verantwortung für den Einsatz chemischer Waffen in drei Fällen und dem sogenannten IS in einem Fall zugewiesen.
Aufgrund der weiterhin unvollständigen Deklaration von Chemiewaffen durch das syrische Regime beschloss die CWÜ-Vertragsstaatenkonferenz der OVCW im April 2021 Syrien das Stimmrecht in der OVCW zu entziehen bis die Deklarationspflichten erfüllt werden. Dieser Beschluss entzieht Syrien ebenfalls die Rechte zur Kandidatur zum Exekutivrat und zur Besetzung der Ämter in der Vertragsstaatenkonferenz oder den Unterorganen der OVCW. Im November 2023 beschloss die CWÜ-Vertragsstaatenkonferenz Transfers von potenziell für die Herstellung von Chemiewaffen geeigneter Chemikalien zu unterbinden.
Deutschland und das CWÜ
Deutschland gehört mit einem regulären Mitgliedsbeitrag von rund 4,6 Mio. Euro zu den größten Beitragszahlern der OVCW und unterstützt die Organisation darüber hinaus durch Einzahlungen in Treuhandfonds.
Der hohe Stellenwert, den Deutschland dem CWÜ beimisst, drückt sich auch darin aus, dass Deutschland als eines von wenigen Ländern eine eigenständige Vertretung bei der OVCW in Den Haag hat. Zwei zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gehörende Labore am Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) und am Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (InstPharmToxBw) unterstützen die OVCW bei der Analyse von Proben. Ferner führt die Bundeswehr regelmäßig Ausbildungen für OVCW-Inspektoren durch, um diese für ihre Tätigkeiten in Einsatzgebieten vorzubereiten. Deutschland trägt auch zur Vernichtung chemischer Waffen anderer CWÜ-Vertragsstaaten bei:
- Zwischen 2016 und 2018 wurden toxische Chemikalien des ehemaligen libyschen Chemiewaffenprogramms in Deutschland erfolgreich vernichtet und im Januar 2018 mit einem Festakt in Anwesenheit des damaligen OVCW-Generaldirektors Üzümcü und des libyschen Außenministers Siala gewürdigt.
- Die Vernichtung syrischer Chemiewaffen hat Deutschland zwischen 2013 und 2017 mit einem Betrag von über 8,5 Mio. Euro, der Schulung von OVCW-Personal und der Entsorgung von chemischen Reststoffen aus syrischen CW unterstützt.
- Zwischen 2002 und 2015 half Deutschland im Rahmen der “Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen” Russland mit erheblicher finanzieller und technologischer Unterstützung bei der Vernichtung russischer CW. Im Oktober 2017 bestätigte der OVCW-Generaldirektor die erfolgreiche Vernichtung der deklarierten russischen CW-Bestände.
- Mit der Lieferung eines mobilen Labors und Schutzausrüstung im Jahr 2013 hatte Deutschland Irak bei der Vernichtung seiner CW-Restbestände unterstützt. Im März 2018 bestätigte der OVCW-Generaldirektor die vollständige Vernichtung der deklarierten CW-Bestände im Irak.
Im Rahmen ihres Verifikationsmandates inspiziert die OVCW regelmäßig die chemische Industrie ihrer Vertragsstaaten. In Deutschland stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Daten zu meldepflichtigen Chemikalien nach Angaben der chemischen Industrie in Deutschland zusammen und bereitet sie für die Übermittlung an die OVCW auf. Das Auswärtige Amt ist als nationale Behörde für das CWÜ die Verbindungsstelle Deutschlands zur OVCW und den anderen Vertragsstaaten.