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Referendariat

03.07.2023 - Article

Für Weltoffene, die eine spannende und vielseitige Erfahrung während ihres Referendariats suchen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie sind Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs. 1 GG) oder Staatsangehörige*r eines anderen EU- oder EFTA-Mitgliedsstaats
  • Sie haben Ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten oder die Zusage erhalten, dass Sie in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden
  • Sie bringen die erforderlichen Sprachkenntnisse für Ihren Einsatzort mit

Wie bewerbe ich mich?

Frühestens 12 und spätestens 7 Monate vor Beginn Ihrer Station senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg zu. Für eine Station etwa, die am 1. Juni beginnt, endet die Bewerbungsfrist am 31. Oktober. Es gilt der Absendestempel.

Und diese Unterlagen benötigen wir (möglichst in dieser Reihenfolge) von Ihnen:

  • 2 Bewerbungsbögen inklusive Unterschrift
  • ein kurzes Motivationsschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • die Zusage für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • das Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung
  • Ihr Abiturzeugnis
  • und – soweit vorhanden – Nachweise über Ihre im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und (Sprach-)Kenntnisse

Eine Liste mit möglichen Einsatzorten finden Sie hier. Bitte achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben und prüfen Sie insbesondere den konkreten Zeitraum der Station sowie das eventuelle Erfordernis der Ausbildung durch einen Volljuristen. Beachten Sie, dass Sie lediglich den Zeitraum angeben, an dem Sie tatsächlich für die Ausbildung zur Verfügung stehen (ohne Zeiten von AGs, Examina u.ä.), und dies zu vollen Monaten (3 bzw. 4 Monate, jeweils ab Monatsbeginn). Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen mit offensichtlich falschen Angaben. Alle Anlagen reichen als einfache Kopien aus – wir freuen uns, wenn Sie auf Bewerbungsmappen und Heftklammern verzichten. Ihre Unterlagen schicken Sie dann einfach an:

Auswärtiges Amt
1-Ak-70
Kurstraße 36
10117 Berlin

Mit welchen Inhalten beschäftige ich mich?

Ihre Ausbildung umfasst Tätigkeiten und Aufgaben aus den unterschiedlichsten Bereichen. Typische Inhalte der Arbeit in der Zentrale und an den Auslandsvertretungen finden Sie hier.

Da wir im Auswärtigen Amt üblicherweise Generalist*innen sind, ist es leider nicht möglich, dass Sie sich bei uns auf bestimmte Fachgebiete oder einen Schwerpunktbereich spezialisieren.

In der Regel, aber nicht immer, leiten Angehörige des höheren Diensts, die eine Befähigung zum Richteramt besitzen oder nach § 19 Konsulargesetz zur Wahrnehmung aller oder bestimmter konsularischer Aufgaben ermächtigt sind, Ihre Ausbildung. Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Ausbildungsstelle, welche formellen Anforderungen erfüllt sein müssen, und geben Sie sie auf dem Bewerbungsbogen an.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

Alle Bewerbungen werden anhand eines Kriterienkatalogs nach Punkten bewertet. Zu den Kriterien gehören praktische Erfahrungen im In- und Ausland, Auslandsaufenthalte während Schule oder Studium und Sprachkenntnisse, aber natürlich auch Examensnote und Wahlfach.

Wir beginnen unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist damit, die Stationen zu vergeben. Nach spätestens 4 Wochen erhalten Sie Rückmeldung per Mail, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden konnte. Regelmäßig erreichen uns mehr Bewerbungen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Daher empfehlen wir, so viele Einsatzwünsche anzugeben wie möglich, nicht alle Ausbildungsplätze stehen zu jeder Zeit zur Verfügung.

Wird meine Station anerkannt?

Die Bestimmungen in Ihrem Bundesland legen fest, ob Sie Wahl-, Wahlpflicht- oder Verwaltungsstationen an deutschen Auslandsvertretungen oder in der Zentrale des Auswärtigen Amts absolvieren können. Im Zweifel sollten Sie dies mit Ihrer Ausbildungsstelle (OLG, LG etc.) klären.

Noch ein paar Tipps vorab

Wir legen Ihnen sehr ans Herz, vor Ihrer Bewerbung und dem Beginn Ihrer Station an einer unserer Auslandsvertretungen die für Ihr künftiges Gastland zu lesen. Mögliche Impf- und Visabestimmungen werden trotz des vorübergehenden Aufenthalts auch für Sie gelten.

An vielen Einsatzorten sind die Lebenshaltungskosten deutlich höher als in Deutschland, bitte bedenken Sie dies vor Ihrer Bewerbung für eine Auslandsvertretung. Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrer Ausbildungsstelle bleibt während der Station im Auswärtigen Dienst bestehen. Sie erhalten daher keine finanzielle Unterstützung durch das Auswärtige Amt, sondern beziehen Ihr Gehalt weiterhin von Ihrer Landeskasse.

Sie werden unseren Auslandsvertretungen zur Ausbildung zugeteilt, daher können Sie beim Gastland nicht als Angehörige der Vertretung angemeldet werden und genießen somit keine diplomatischen oder konsularischen Vorrechte.

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Weitere Fragen zum Referendariat im Auswärtigen Amt? Hier geht es zum Kontaktformular

Referendarprogramm im Auswärtigen Amt
1-Ak-70
Kurstraße 36
10117 Berlin
Telefon: 030-5000-1570

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