Wann kann ich mit einer Reisewarnung rechnen?
Das Auswärtige Amt und die deutsche Auslandsvertretung vor Ort beobachten insbesondere krisenhafte Entwicklungen, die sich in einem Reiseland ergeben können, sehr genau. Nach Terroranschlägen, aber auch bei Naturkatastrophen oder Epidemien, wird besondere Aufmerksamkeit auf die Aktualität und Zuverlässigkeit der Sicherheitshinweise und Reisewarnungen verwandt. Diese können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten. Gegebenenfalls wird vor Reisen in bestimmte Regionen gewarnt.
Insbesondere bei Naturkatastrophen oder Epidemien, deren weitere Entwicklung meist von äußeren Faktoren (Wind, Wetter bzw. Qualität des Erregers, etc.) abhängig ist, ist eine Vorhersage über den weiteren Verlauf nur schwerlich möglich. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine Voraussage, wie sich die Sicherheitshinweise entwickeln und ob und wann ggf. das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Reiseland herausgeben wird, nicht möglich ist.
Eine Reisewarnung wird nur ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Eine Übersicht über die aktuell bestehenden Reisewarnungen finden Sie hier:
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten. Da diese nicht uneingeschränkt gelten, sind sie nicht in der Übersicht aufgeführt.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass es in jedem Fall Ihre eigene Entscheidung ist, ob Sie Ihre Reise antreten oder ob Sie von der Reise zurücktreten. Besteht der Wunsch, von der Reise zurückzutreten, so können Sie diesen nur mit Ihrem Reisebüro oder Ihrem Reiseveranstalter besprechen.