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Sicherheitshinweise
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen, die in diesem Katalog bereits mit der entsprechenden Antwort aufgeführt sind, nicht individuell beantwortet werden.
FAQ
Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Internet-Seite für jedes einzelne Land aktuelle Informationen zur Sicherheitslage. Nutzen Sie die Auswahlmöglichkeiten und gelangen Sie direkt zu den Informationen über Ihr Reiseland.
Zweck der Sicherheitshinweise ist es, Sie kurz und knapp auf Besonderheiten in Ihrem geplanten Reiseland aufmerksam zu machen, die Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei der Vorbereitung und ggf. Durchführung Ihrer Reise unbedingt beachten sollten. Die Entscheidung, ob Sie die Reise antreten möchten, liegt aber allein bei Ihnen. Eine Beratung, ob das geplante Reiseland für Sie das richtige Reiseziel ist, ist dem Auswärtigen Amt leider nicht möglich.
In manchen Fällen kann es hilfreich sein, den Reiseveranstalter direkt anzusprechen. Dieser verfügt oft über Mitarbeiter, die sich direkt oder relativ nahe an Ihrem geplanten Reiseort aufhalten. Insbesondere bei Naturkatastrophen (z.B. Waldbrände, Vulkanausbruch) können diese die Lage unter Umständen besser einschätzen als die Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretung, die in großen Ländern oft Hunderte oder gar Tausende Kilometer von Ihrem geplanten Reiseort entfernt ist.
Gute Reiseführer enthalten neben einer Vielzahl praktischer Informationen auch Hinweise auf Informationsangebote im Internet, die eine Recherche über die aktuelle Lage erleichtern.
Die in einem Sicherheitshinweis enthaltenen Informationen gelten jeweils für das ganze Land. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass für einzelne Landesteile besondere Hinweise zu beachten sind. Ist dies der Fall, so ist dies im Sicherheitshinweis gesondert erwähnt. Sind im Sicherheitshinweis keine einzelnen Regionen hervorgehoben, so bedeutet dies, dass der Sicherheitshinweis für das ganze Land gilt.
Naturkatastrophen können an vielen Orten eintreten und trotz intensiver Beobachtung durch zuständige Fachinstitute und Warnsysteme nicht immer verlässlich vorhergesagt werden.
Weltweit gibt es tägliche Erdbeben unterschiedlicher Stärke, mehr als 1500 aktive Vulkane, zahlreiche Erdrutsche bzw. Lawinen und möglicherweise durch den Klimawandel zunehmende Unwetterlagen sowie immer extremere Kälte- und Hitzeperioden mit Wald- und Buschbränden. Tsunamis sind hingegen selten eintretende Ereignisse.
Die Gefahr, tatsächlich im Urlaub Opfer einer Naturkatastrophe zu werden, ist gering und Sie können diese selbst weiter minimieren.
Beeinträchtigungen im Reiseverkehr wie Flugausfälle und Sperrungen sind allerdings üblich, meist zur Ihrer eigenen Sicherheit.
Ebenso können Kommunikationswege schnell abbrechen und allein dies zur Sorge bei Angehörigen führen. Denken Sie daher daran, diese möglichst rasch wissen zu lassen, wo Sie sind und dass es Ihnen gut geht, im Zweifel auch gleich nochmals nach Ausfall von Kommunikationsmitteln.
Drohen akute Gefahren, würden Reiseveranstalter Sie nicht mehr an einen Ort bringen, der mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für Sie lebensbedrohlich wäre. Dennoch können in einem seltenen Fall die Folgen fatal sein, daher ist eine gute Vorbereitung stets angezeigt, denn Wissen gibt Sicherheit. Eine Reise zu einem aktiven Vulkan kann ein faszinierendes Erlebnis, ohne ausreichende Vorbereitung und Information aber auch sehr gefährlich sein.
Informationen, wann eine Reise (kostenfrei) storniert werden und zu möglichen Entschädigungsansprüchen führen kann, finden Sie übrigens in unserem FAQ Reiserücktritt.
Das Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum bietet umfangreiche Informationen und Verhaltenshinweise für Reisende, deren Reiseziel auch nach den Reise- und Sicherheitshinweisen die Gefahr von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüchen birgt.
Machen Sie sich bei einem Aufenthalt in Erdbeben- oder Tsunami-gefährdeten Gebieten und vor einer Wanderung oder Besteigung eines Vulkans mit den Gefahren und Verhaltenshinweisen vertraut, damit Sie im unwahrscheinlichen Fall wissen, worauf zu achten ist und was man selbst tun kann, damit sich niemand unnötig in größere Gefahr begibt.
Für Reiseziele, die häufiger von Tropenstürmen betroffen sind, machen Sie sich mit unseren Hinweisen zu Wirbelstürmen im Ausland vertraut.
Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte, beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, und - sehr wichtig - befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden!
Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der auch an Ihrem Reiseziel im Notfall einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Abonnieren Sie unsere Reise- und Sicherheitshinweise per Newsletter oder laden Sie die App “Sicher Reisen” und verpassen kein Update. Folgen Sie uns auf X: AA_SicherReisen.
Registrieren Sie sich mit Ihren Reisedaten in unserer Krisenvorsorgeliste, damit in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist.
So können Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und auch derer anderer Reisender beitragen und ruhiger Ihren Aufenthalt in landschaftlich sehr interessanten Gegenden genießen!
In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an das Auswärtige Amt (Telefon 03018-17 0). Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt. Dort wird man Sie mit dem zuständigen Referat verbinden und Ihnen auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen können.
Die Gewährleistung der Sicherheit im eigenen Luftraum obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Nationalstaat.
Die Nationalstaaten veröffentlichen dazu im Rahmen eines standardisierten Verfahrens Sicherheitshinweise. Diese stehen allen Luftfahrtunternehmen zur Verfügung, die beabsichtigen, das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates an- oder überzufliegen. Die so verbreiteten Hinweise werden vor jedem einzelnen Flug in der Flugplanung zwingend berücksichtigt.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de) für Fragen zur Luftraumsicherheit federführend zuständig.
Eine Liste, welche Fluggesellschaften “sicher” sind, führt das Auswärtige Amt nicht. Zuständig für Fragen der Luftsicherheit ist das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Bei dessen Bürgertelefon (Tel. 0531/ 23 55 100, Mo-Fr 9-12 Uhr) können Sie sich informieren, welche Fluggesellschaften Sie bedenkenlos nutzen können und welche nicht.
Website des Luftfahrtbundesamts
Um Informationen zur Qualität einzelner Fluggesellschaften zu erhalten, empfiehlt sich u.U. auch eine Kontaktaufnahme mit der für Ihr Bundesland zuständigen Verbraucherzentrale.
Auf dem folgenden Link finden Sie eine Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen welche in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist:
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen.
Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische sowie grenzüberschreitende Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir besondere Aufmerksamkeit zu. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.
Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, können gegebenenfalls zusätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.
Die Sicherheitshinweise sowie ggf. Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt erstellt. Sie basieren auf allen dem Auswärtigen Amt verfügbaren und für vertrauenswürdig erachteten Informationen.
In dieses Lagebild gehen insbesondere die Berichte der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein. Entscheidendes Kriterium dafür, welche Informationen in die Sicherheitshinweise aufgenommen werden, ist die Sicherheit der Reisenden wie auch der Deutschen vor Ort, die gegenüber allen anderen Überlegungen Vorrang hat.
Die Auslandsvertretungen und das Auswärtige Amt überprüfen die Sicherheitshinweise regelmäßig. Aktuelle Ereignisse (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen, Überfälle auf Touristen, Gefahr durch Terrorismus) werden schnellstmöglich eingearbeitet. Ein älteres Datum bedeutet nicht, dass der Sicherheitshinweis bzw. die Reisewarnung nicht mehr aktuell ist, sondern bedeutet stattdessen, dass die Informationen weiterhin gültig sind.
Die Informationen können schnell, bei Bedarf auch mehrmals am Tage, aktualisiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei plötzlichen Schadensereignissen u.U. etwas Zeit für eine neue Bewertung der Lage benötigen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird der aktualisierte Sicherheitshinweis bzw. ggf. die Reisewarnung umgehend veröffentlicht.
Die weitere Entwicklung einer Naturkatastrophe (z.B. Waldbrände) ist meist von äußeren Faktoren (Wind, Wetter, etc.) abhängig, die nicht oder nur schwerlich vorhergesagt werden können. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Erstellung eines Sicherheitshinweises, der exakt die aktuelle Lage an Ihrem Reiseort beschreibt, in einem solchen Fall nicht möglich ist.
Insbesondere bei einer Naturkatastrophe, die sich in einem u.U. weit von der nächsten deutschen Auslandsvertretung entfernten Landesteil ereignet, stehen auch dem Auswärtigen Amt oft nur Informationen aus Agenturmeldungen zur Verfügung.
In manchen Fällen kann es daher zusätzlich hilfreich sein, den Reiseveranstalter direkt anzusprechen. Dieser verfügt oft über Mitarbeiter, die sich direkt oder relativ nahe an Ihrem geplanten Urlaubsort aufhalten. Diese Mitarbeiter können die Lage unter Umständen besser einschätzen als die Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretung, die weit vom Katastrophenort - insbesondere in einem Land mit großer Flächenausdehnung - entfernt sein können.
Ja, auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per Email einen Newsletter zu abonnieren.
Sobald sich ein Sicherheitshinweis ändert, erhalten Sie diesen dann automatisch per Email.
Außerdem können Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feeds abonnieren.
Falls Sie unsere App “Sicher Reisen” auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Sie außerdem Push-Nachrichten zu Ihren Reiseländern erhalten, sobald sich dort etwas bei den Reise- und Sicherheitshinweisen ändert. Mehr dazu hier:
Die Entscheidung, in welches Land Sie reisen wollen, liegt ganz allein in Ihrer Verantwortung. Zwar gibt das Auswärtige Amt zur Erleichterung Ihrer Entscheidung Sicherheitshinweise und - wenn erforderlich - Reisewarnungen heraus. Die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen sind jedoch darauf beschränkt, auf erkennbar schwere Risiken für Reisende und ortsansässige Deutsche aufmerksam zu machen. Alltagsgefährdungen werden nicht erfasst, daher kann auch keine Empfehlung für ein sicheres Reiseland ausgesprochen werden.
Für Länder oder bestimmte Teile eines Landes, in denen eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, werden Reisewarnungen (Teilreisewarnungen) ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Eine aktuelle Übersicht der Reisewarnungen finden Sie hier:
Das Auswärtige Amt unterstützt Sie bei Ihren Reiseplanungen durch seine Sicherheitshinweise. Die Verantwortung für Ihre Entscheidung, ob Sie die Reise antreten wollen, kann es Ihnen nicht abnehmen.
Für manche Länder besteht eine konkrete Reisewarnung. Eine Übersicht finden Sie auf der nachfolgend eingestellten Seite. In allen Fällen liegt die Entscheidung, ob Sie die Reise antreten, jedoch ganz bei Ihnen.
Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann.
Generell gilt, dass vor Antritt einer Pauschalreise der Reisende jederzeit die Möglichkeit hat, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Er ist allerdings dann verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine “angemessene Entschädigung” zu zahlen (Stornogebühr, § 651 h I 3 BGB).
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Eine vertragliche Pauschalierung in Form eines Prozentsatzes vom Reisepreis ist zulässig, solange sie angemessen ist.
Keine Entschädigung steht dem Reiseveranstalter zu, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, § 651 h III 1 BGB. Wann dies der Fall ist, definiert Satz 2. Demnach sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei (Reisender) unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Zeigt sich nach Antritt der Reise ein Reisemangel, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Pauschalreise führt (§ 651 l I 1 BGB), kann der Reisende nach angemessener, erfolgloser Nachfristsetzung zur Abhilfe (§ 651 l I 2 BGB) den Pauschalreisevertrag kündigen.
651 l II BGB regelt, dass der Reiseveranstalter bei Vertragskündigung durch den Reisenden seinen Anspruch auf den Reisepreis hinsichtlich der erbrachten und zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen behält. Nur hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Leistungen entfällt der Anspruch. Etwaige Mehrkosten für die (unverzügliche, § 651 l III 1 BGB) Rückbeförderung fallen dem Reiseveranstalter zur Last (§ 651 l III 2 BGB).
Liegt für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, wurde von den Gerichten für die bisherige Rechtslage “höhere Gewalt oder ein erhebliche Gefährdung” anerkannt, die zu einem Rücktritt ohne Entschädigung berechtigte. Dies gilt auch für die seit 2018 gültigen Gesetzesbegriffe der “unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände” am Bestimmungsort. Es wird dabei auf die richtlinienkonforme Auslegung der Begrifflichkeiten der EU-Pauschalreise-Richtlinie ankommen. Nach dieser sind Kriegshandlungen, andere, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit, wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit, wie ein Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, oder Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse, die eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Reiseziel unmöglich machen, umfasst.
Letztendlich ausschlaggebend ist nicht die Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sondern die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen. Dies ist im Einzelfall zu klären. Wenn Sie Ihre bereits gebuchte Urlaubsreise nicht mehr antreten möchten, müssen Sie sich direkt mit Ihrem Reisebüro bzw. Reiseveranstalter in Verbindung setzen und eventuelle Alternativen diskutieren (Umbuchung?). Um zu erfahren, welche Möglichkeiten bestehen, können Sie Ihre Überlegung, eventuell von der Reise zurückzutreten, auch zuerst mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt erörtern. Eventuelle Kosten übernehmen oft Rechtsschutzversicherungen.
Beachten Sie auch die Hinweise und Informationen des Europäischen Verbraucherschutzzentrums Deutschland:
Alle Deutschen, die sich - auch kurzzeitig - im Ausland aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Es empfiehlt sich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufgenommen werden kann.
Die Eintragung in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ermöglicht es, Sie im Krisenfall ggf. über konkrete Empfehlungen zu Verhaltensweisen, Sammelpunkten und evtl. Evakuierungswegen ortsspezifisch zu informieren, die über unsere hinausgehen.
Diese sollten Sie unabhängig von Ihrer Eintragung verfolgen. Sie können sie auch für einzelne oder mehrere Länder als Newsletter abonnieren oder per Gratis-App Sicher Reisen verfolgen.
Die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste erfolgt über die Seite https://krisenvorsorgeliste.diplo.de
Die Aufnahme erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren.
Bitte beachten Sie hierzu im Vorfeld auch unsere FAQ unter www.diplo.de/elefand-faq
Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und -bewältigung sichergestellt werden.
Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse. Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung.
Wann kann ich mit einer Reisewarnung rechnen?
Das Auswärtige Amt und die deutsche Auslandsvertretung vor Ort beobachten insbesondere krisenhafte Entwicklungen, die sich in einem Reiseland ergeben können, sehr genau. Nach Terroranschlägen, aber auch bei Naturkatastrophen oder Epidemien, wird besondere Aufmerksamkeit auf die Aktualität und Zuverlässigkeit der Sicherheitshinweise und Reisewarnungen verwandt. Diese können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten. Gegebenenfalls wird vor Reisen in bestimmte Regionen gewarnt.
Insbesondere bei Naturkatastrophen oder Epidemien, deren weitere Entwicklung meist von äußeren Faktoren (Wind, Wetter bzw. Qualität des Erregers, etc.) abhängig ist, ist eine Vorhersage über den weiteren Verlauf nur schwerlich möglich. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine Voraussage, wie sich die Sicherheitshinweise entwickeln und ob und wann ggf. das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Reiseland herausgeben wird, nicht möglich ist.
Eine Reisewarnung wird nur ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Eine Übersicht über die aktuell bestehenden Reisewarnungen finden Sie hier:
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten. Da diese nicht uneingeschränkt gelten, sind sie nicht in der Übersicht aufgeführt.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass es in jedem Fall Ihre eigene Entscheidung ist, ob Sie Ihre Reise antreten oder ob Sie von der Reise zurücktreten. Besteht der Wunsch, von der Reise zurückzutreten, so können Sie diesen nur mit Ihrem Reisebüro oder Ihrem Reiseveranstalter besprechen.
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Ausführliche Hinweise für Deutsche im Ausland finden Sie unter
www.diplo.de/konsularinfo
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