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Reisehinweise

13.11.2017 - FAQ

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen, die in diesem Katalog bereits mit der entsprechenden Antwort aufgeführt sind, nicht individuell beantwortet werden.

FAQ

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Reise- und Sicherheitshinweise

Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.

Vertretungen anderer Staaten

Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen erteilt die Bundespolizei:

Bundespolizei-Reisen mit Kindern

Informationen zum Thema wie auch unverbindliche Muster zum Download für eine Reisevollmacht für Kinder bietet u.a. der ADAC e.V.:

ADAC-Reisevollmacht für Kinder

Alle Deutschen, die sich - auch kurzzeitig - im Ausland aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Es empfiehlt sich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufgenommen werden kann.

Die Eintragung in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ermöglicht es, Sie im Krisenfall ggf. über konkrete Empfehlungen zu Verhaltensweisen, Sammelpunkten und evtl. Evakuierungswegen ortsspezifisch zu informieren, die über unsere hinausgehen.
Diese sollten Sie unabhängig von Ihrer Eintragung verfolgen. Sie können sie auch für einzelne oder mehrere Länder als Newsletter abonnieren oder per Gratis-App Sicher Reisen verfolgen.

Die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste erfolgt über die Seite https://krisenvorsorgeliste.diplo.de

Die Aufnahme erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren.

Bitte beachten Sie hierzu im Vorfeld auch unsere FAQ unter www.diplo.de/elefand-faq

Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und -bewältigung sichergestellt werden.
Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse. Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung.

Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen.

Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische sowie grenzüberschreitende Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir besondere Aufmerksamkeit zu. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.


Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, können gegebenenfalls zusätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.


Bitte geben Sie in der Länderauswahl Ihr Reiseland ein. Unter “Reise- und Sicherheitshinweise” finden Sie die Impfvorschriften sowie ggf. weitere medizinische Hinweise für Ihr spezielles Reiseland.
Zusätzlich stellt der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts auf seiner Internet-Seite umfangreiche Informationen zum Thema “Reisen und Gesundheit im Ausland” für Sie bereit.

Die großen tropen- bzw. infektionsmedizinischen Institutionen bieten aktuelle reisemedizinische Informationen:

Eine Organspende kann Leben retten. Doch weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Viele Staaten versuchen die Wartelisten in ihren Kliniken durch Gesetze zu verkürzen, die die Organspende erleichtern. Dies kann zu Situationen führen, die meist auch von den Befürwortern nicht erwünscht sind: Eine Organspende gegen den Willen des betroffenen Verstorbenen.

Eine Übersicht der unterschiedlichen Regelungen in Europa bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Weitere Informationen bieten die Krankenkassen.

In unseren Reise- und Sicherheitshinweisen erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Sicherheitslage, zu Einreisebestimmungen, besonderen rechtlichen Bestimmungen, zollrechtlichen Besonderheiten und Impfvorschriften sowie Ihres Ziellandes:

Diese und weitere Tipps, eine Checkliste für Ihre Reisevorbereitung und die Adressen der fremden Vertretungen in Deutschland und der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auch in unserer App:

Für Reisen innerhalb Europas stellen auch die Europäische Union und das Europäische Verbraucherschutzzentrum Deutschlands hilfreiche Informationen sowie auch Apps zur Verfügung:

Diese Hinweise können einen guten Reiseführer nicht ersetzen. Daher empfehlen wir stets für weitere touristische Informationen einen guten Reiseführer sowie die Einholung von Informationen bei den Fremdenverkehrsämtern Ihres Ziellandes.

Hinweise erhalten Sie in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen, in Ihrem Reiseführer sowie bei Ihrem Reisebüro.

Informationen zur Einschränkung der Nutzung von Bankkarten im Ausland finden Sie in den “Informationen zu konsularischen Fragen”.

Allgemeine Informationen zum Bezahlen im Ausland und viele weitere Tipps finden Sie auch auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Unterwegs aufgenommene Fotos direkt vom Smartphone online stellen, ein neues eBook herunterladen oder zwischendurch E-Mails checken: Auf Reisen sind mobile, internetfähige Geräte zu unverzichtbaren Begleitern geworden. Damit die Reisefreuden ungetrübt bleiben, sollten Sie nicht sorglos mit der Sicherheit Ihrer Geräte und Daten umgehen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat für Sie die wichtigsten Reisetipps zusammengestellt, welche Reisevorbereitungen Sie mit Blick auf Ihre IT treffen sollten, was Sie während einer Reise beachten sollten und was zu tun ist, wenn Sie wieder zuhause sind:

Sofern Sie aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten Sie stets eine aktuelle Bescheinigung Ihres Hausarztes mit sich führen, aus der Ihre besondere Situation hervorgeht. Eine solche ärztliche Bescheinigung, die bei einer Reise ins fremdsprachige Ausland in englischer Sprache verfasst sein sollte, kann helfen, bei einer etwaigen Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden.

Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Der Zoll informiert über die Vorschriften über die Mitnahme von Arzneimitteln zur Ausreise aus und Einreise nach Deutschland:

Zoll-Arzneimittel als Reisebedarf

Sollten Sie, was Ihren konkreten Fall betrifft, Zweifel haben, so müssen Sie sich direkt an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Nur dort kann man Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Die Adressen der Botschaften und Konsulate in Deutschland finden Sie hier:

Vertretungen fremder Staaten



1. Zollbestimmungen anderer Länder:

Informationen zu den Zollvorschriften anderer Länder erhalten Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen unter “Zollbestimmungen”.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Wenn Sie möchten, können Sie sich auch direkt bei der Zollverwaltung des jeweiligen Landes erkundigen.


2. Zollbestimmungen für Deutschland

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Seite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Zoll

Darüber hinaus stellt das Bundesministerium der Finanzen die App “Zoll- und Reise” zur Verfügung. Weitere Hinweise finden Sie auf der folgenden Seite:

Zoll und Reise App

Auskünfte zu Zollkontrollen im Reiseverkehr erteilt zudem die Europäische Kommission

EU-Kommission

Aktuelle Bestimmungen finden Sie auf den Seite des Luftfahrtbundesamtes und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:

Informationen zu Gefahrgut im Hand- und Passagiergepäck

Informationen des Bundesinnenministeriums zur Mitnahme von Flüssigkeiten


Die geltenden Bestimmungen zur Mitnahme von Haustieren nach Deutschland bzw. Reisen mit Haustieren innerhalb der EU finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:

Sofern Sie Ihr Haustier in ein außereuropäisches Land mitnehmen möchten, müssten Sie sich bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes in Berlin über die geltenden Bestimmungen erkundigen.

Manche arabische Staaten verweigern Reisenden, deren Reisepässe Einreisestempel von Israel tragen, die Einreise. Zur Vermeidung eventueller Probleme, empfiehlt es sich, den israelischen Grenzbeamten zu bitten, den Einreisestempel nicht in den Reisepass, sondern auf ein separates Blatt zu setzen.

In die Länder Ägypten, Jordanien, Oman und die Vereinigten Arabischen Emirate ist nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes die Einreise problemlos möglich, auch wenn der Reisepass einen israelischen Einreisestempel enthält.

Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle bekannt, in denen Einreisestempel der genannten Länder zu einer Verweigerung der Einreise in Israel bzw. in den USA geführt haben.

Zuständige Behörde für Führerscheinfragen ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ihre Fragen sollten Sie daher an den dortigen Bürgerservice richten, telefonisch unter 030-2008 3060 (Montag bis Freitag außer Feiertags von 9-12 Uhr) oder mittels Kontaktformular, oder direkt an die Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie Ihre deutsche Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verwenden möchten.

BMVI - Gültigkeit deutsche Fahrerlaubnisse im Ausland


Informationen zur Gültigkeit eines deutschen Führerscheins während eines Auslandsurlaub können Sie meist bei Ihrem Reisebüro erfragen oder in Ihrem Reiseführer nachlesen.

Unverbindliche Informationen zur Anerkennung und Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen unter Allgemeine Reiseinformationen:


Grundsätzlich gilt:
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.

Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, müssen im Ausland nicht anerkannt werden. Die Gültigkeit kann zudem abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde.

Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.

Seit dem 13. Januar 2013 ist die Gültigkeit der Führerscheine in der Europäischen Union auf 15 Jahre befristet. Laut §24a (2) Gültigkeit von Führerscheinen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, spätestens bis zum 19.01.2033 umzutauschen:

BMVI - Pflichtumtausch von Führerscheinen​​​​​​​

Allgemeine Auskünfte zu Verkehrsvorschriften finden Sie in jedem guten Reiseführer.

Bei speziellen Fragen sollten Sie sich - falls vorhanden - an das Fremdenverkehrsamt Ihres Reiselandes in Deutschland oder an die Botschaft Ihres Reiselandes in Deutschland wenden. Mitglieder von Automobilclubs erhalten meist auch dort Hilfestellung.

Für Fahrten in EU-Mitgliedsländer und in die Schweiz reicht ein Euro-Kennzeichen mit integriertem “D” aus. Wer hingegen noch mit einem alten Nummernschild unterwegs ist, muss auch für Fahrten in EU-Länder den ovalen “D”-Aufkleber anbringen.

Reisende haben bei Verspätungen und Annullierungen Anspruch auf Entschädigung. Das regeln europäische Verordnungen sowie das Fahrgastrechtegesetz.

Auf der nachfolgenden Seite der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen:

Passenger Rights

Seit dem 1. Juli 2018 gilt das Pauschalreiserecht. Für seit Anfang 2018 erfolgte Buchungen auch über Internetportale mit verschiedenen Reiseleistungen gibt es wichtige rechtliche Änderungen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat dazu eine kostenlose Broschüre veröffentlicht:

Auf Pauschalreise durch Europa

Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) empfiehlt allen Kunden von Reiseveranstaltern, bereits bei der Anzahlung ihrer Reise auf die Aushändigung eines “Sicherungsscheins für Pauschalreisen” zu bestehen. Dieser Sicherungsschein muss solange gültig sein, bis die entsprechende Reise abgeschlossen und der Betreffende zurückgekehrt ist. Mit diesem Dokument können Kunden im Falle der Insolvenz des Veranstalters direkt von der Versicherung die Rückerstattung ihrer Zahlungen für noch nicht erbrachte Leitstungen einfordern.

Ob Elfenbein oder Elefantenleder, ausgestopfte Vögel oder Kakteen, Muscheln oder zu Schmuck verarbeitete Schneckenschalen, Schuhe, Gürtel oder Armbänder aus Krokodilen oder Schlangen, archäologische Fundstücke und antike Münzen:

Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen, aber auch kulturellen und historischen Gegenständen aus dem Ausland nach Deutschland droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.

Nahezu alle Staaten schützen ihr Kulturgut durch Ausfuhrbestimmungen, so dass auch die Mitnahme von Kulturgütern meist verboten ist und mit Geld-, in manchen Fällen sogar Haftstrafen geahndet werden kann. Illegal aus anderen Ländern ausgeführtes Kulturgut unterliegt wiederum strengen Einfuhrregelungen. Sie gelten als unrechtmäßig eingeführt, können daher sichergestellt und müssen an den Herkunftsstaat zurückgegeben werden.

Informationen zum Artenschutz mit einer Auflistung, was darunter fällt, bietet der Zoll. Hintergrund ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITES), im Deutschen als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bezeichnet, dem Deutschland als Erstunterzeichnerstaat bereits 1973 beigetreten ist und das 1975 in Kraft trat. Informationen hierzu bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Eine Informationsmöglichkeit unter Auswahl Ihres Reiselandes bietet Ihnen die gemeinsame Plattform des Zolls und des Bundesamts für Naturschutz Artenschutz im Urlaub.

Hinweise zum Kulturgutschutz bietet die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die auch ein Portal über den Kulturgutschutz in anderen Staaten zur Verfügung stellt.

Additional content

Ausführliche Hinweise für Deutsche im Ausland finden Sie unter
www.diplo.de/konsularinfo

Kleiner Ratgeber für Ihre Urlaubsplanung - Wir wollen, dass Sie sicher reisen.

Ausführliche Reiseinformationen finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen:

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