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Personen- und Anschriftenermittlung

13.11.2017 - FAQ

FAQ

Informationen zur Personensuche im Ausland finden Sie in den Konsularinformationen.

Bei der Feststellung des Aufenthaltes von Personen im Ausland können Ihnen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise Wege aufzeigen, wie eine Personensuche angestoßen werden kann.

Sollten Sie befürchten, dass der Person, die Sie vermissen, etwas zugestoßen sein könnte (Gefahr für Leib oder Leben), empfehlen wir das Aufgeben einer Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle. In vielen Bundesländern ist dies auch online möglich.
Im Zuge der Anzeigenaufnahme werden insbesondere eine gute Personenbeschreibung und Lichtbilder der vermissten Person benötigt. Hilfreich sind darüber hinaus alle sachdienlichen Hinweise, die Rückschlüsse auf Anlaufadressen/Aufenthaltsorte und Kontaktpersonen im Ausland zulassen.

Bei der Suche nach Personen deutscher sowie ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Zuge der Wirren des Zweiten Weltkrieges oder von Katastrophen- und Unglücksfällen verschollen sind, kann auch der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes e.V. weiterhelfen.

Sollten Sie eine Person in Deutschland suchen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie Ihre Anfrage an die Auslandsvertretung des Landes richten, dem die gesuchte Person angehört.

Informationen zur Personensuche im Ausland finden Sie in den Konsularinformationen.

Sollten Sie befürchten, dass der Person, die Sie vermissen, etwas zugestoßen sein könnte (Gefahr für Leib oder Leben), empfehlen wir das Aufgeben einer Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle, ob im Ausland oder in Deutschland. In vielen Bundesländern ist dies auch online möglich.
Im Zuge der Anzeigenaufnahme werden insbesondere eine gute Personenbeschreibung und Lichtbilder der vermissten Person benötigt. Hilfreich sind darüber hinaus alle sachdienlichen Hinweise, die Rückschlüsse auf Anlaufadressen/Aufenthaltsorte und Kontaktpersonen im Ausland zulassen.

Aus Datenschutzgründen ist deutschen Behörden nicht möglich, Angaben über Aufenthaltsorte herauszugeben. Unter Umständen können Sie die gewünschte Adresse über das deutsche Telefonbuch im Internet oder über andere Internetsuchmaschinen ermitteln.

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