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Ausweisdokumente für Personen ab 18 Jahren

Reisepass

Reisepass, © colourbox.com

21.11.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Pässe und Personalausweise können nur persönlich und mit Termin beantragt werden. Welche Vertretung in Spanien für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte den Angaben zum Amtsbezirk im Konsulatfinder.

Hinweis zu Gebühren: Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei einer unzuständigen Vertretung und bei der Beantragung bei einer Honorarkonsulin oder einem Honorarkonsul höhere Gebühren anfallen. Eine Übersicht der Gebühren können Sie hier abrufen.

Bearbeitungsdauer, Gültigkeit

Die Herstellung eines Reisepasses dauert aktuell 8-10 Wochen und die Ausstellung eines Personalausweises nimmt in der Regel vier bis acht Wochen in Anspruch, da die Dokumente in Deutschland hergestellt und nach Spanien gesandt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um unverbindliche Angaben handelt und die Auslandsvertretungen grundsätzlich keine Haftung im Falle von längeren Herstellungs- bzw. Lieferzeiten übernehmen können.

Die Gültigkeit des Reisepasses bzw. Personalausweises für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Dadurch kann der Ausweis auch online verwendet werden. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion können Sie hier nachlesen: Personalausweisportal

Vorzulegende Unterlagen

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original vor:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (Bitte beachten Sie die Kriterien.)
  • bisheriger Reisepass bzw. Personalausweis (bei Verlust/Diebstahl: Verlustanzeige)
  • aktuelle Wohnsitzbescheinigung des spanischen Einwohnermeldeamts (volante bzw. certificado de empadronamiento), ausgestellt vor max. drei Monaten
  • falls Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland war oder ein deutscher Wohnsitz in einem der Ausweisdokumente eingetragen ist: Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland
  • falls Sie mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind: aktuelle Meldebescheinigung (erhältlich beim Bürgeramt Ihres deutschen Wohnsitzes)
  • Geburtsurkunde
    • Ihre deutsche Geburtsurkunde (kann in der Regel online direkt beim deutschen Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat, bestellt werden)
    • Wenn Sie nicht in Deutschland geboren wurden und Ihre Geburt nicht im deutschen Personenstandsregister eingetragen wurde: Ihre ausländische Geburtsurkunde
    • Bei Geburt in Spanien: certificado de nacimiento literal
  • ggf. Nachweis über die Namensführung nach deutschem Recht (Namensbescheinigung, deutsche Heiratsurkunde)
  • Heiratsurkunde, falls sich Ihr Name durch Eheschließung geändert hat, ggf. sonstiger Nachweis über Namensänderung
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Staatsangehörigkeit der Eltern, Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung, bei Spätaussiedlern: Bescheinigung nach § 15 BVFG)
  • ggf. Nachweis über den Erwerb eines Doktortitels, sofern dieser in das Ausweisdokument eingetragen werden soll

Zur Antragstellung müssen grundsätzlich alle Dokumente vorgelegt werden, auch wenn bereits ein Ausweisdokument ausgestellt wurde.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Unvollständige Anträge können erst bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen abschließend bearbeitet werden können.

Falls Urkunden nicht in der EU ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel mit einer Echtheitsbestätigung (Haager Apostille bzw. Legalisation) oder in der Form einer internationalen Urkunde gemäß CIEC-Übereinkommen vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Echtheitsbestätigung/ Apostille finden Sie hier.

Fremdsprachliche Urkunden müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden (Ausnahme: Urkunden auf Spanisch, Portugiesisch, Englisch, Französisch und Italienisch).

Gebühren

Eine Übersicht der Gebühren können Sie hier abrufen.

Antragsformulare

Die Passfotos für spanische Ausweisdokumente entsprechen nicht den Anforderungen für deutsche Ausweisdokumente. Bitte weisen Sie ggf. den Fotografen insbesondere auf die notwendige Größe und…

Biometrische Passfotos für deutsche Ausweisdokumente

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