Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Sprachzertifikate
Close up of three concentrated students doing an exam in a classroom, © Colourbox
Welche Sprachzertifikate können im Visumverfahren anerkannt werden?
Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können im Visumverfahren nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.
Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:
- Goethe-Institut e. V.,
- telc GmbH,
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
- TestDaF-Institut e. V. (Institut der FernUniversität in Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER).
- ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)
Wie kann ich in Äthiopien die Prüfung ablegen?
- Präsenzprüfungen in Addis Abeba werden vom Goethe-Institut angeboten.
Wo finde ich weitere Informationen zu Sprachnachweisen im Visumverfahren?
Weitere Informationen zu Sprachnachweisen finden Sie im Visumhandbuch des Auswärtigen Amts im Kapitel „Sprachnachweise“.