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Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)

Artikel

Der Kongress ist die Stimme der Regionen und Gemeinden im Europarat. Er berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarats in allen Fragen der Gemeinde- und Regionalpolitik.

Der Kongress arbeitet eng mit nationalen und internationalen Organisationen zusammen, welche die Kommunal- und Regionalbehörden vertreten.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Schaffung bzw. Entfaltung effizienter kommunaler und regionaler Regierungsstrukturen in allen Europaratsstaaten und insbesondere in den neuen Demokratien; wesentliche Grundlage dafür ist die vom Europarat geschaffene Europäische Charta für Kommunale Selbstverwaltung.
  • die Beobachtung und Weiterentwicklung der Kommunal- und Regionaldemokratie in den Mitgliedsstaaten;
  • die Einführung von Maßnahmen zur Förderung einer effektiven Beteiligung der Bevölkerung an der Kommunal- und Regionaldemokratie;
  • die Förderung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
  • die Wahlbeobachtung bei Kommunal- und Regionalwahlen.

Der Kongress besteht aus zwei Kammern, der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Die Zwei-Kammer-Versammlung setzt sich aus 306 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen. Sie alle sind gewählte Vertreter aus rund 130.000 kommunalen oder regionalen Gebietskörperschaften der Staaten, die dem Europarat angehören. Der Kongress wählt abwechselnd aus einer der beiden Kammern seinen Präsidenten für die Dauer von zwei ordentlichen Sitzungen. Der Kongress tritt zweimal jährlich in Straßburg zusammen.

Link zur Homepage des KGREs (ENG)

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