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Teilabkommen des Europarats - Die Venedig-Kommission

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Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als die Venedig-Kommission, agiert als Beratungsorgan des Europarats in verfassungsrechtlichen Fragen und Themen wie unabhängiger Wahlbeobachtung.

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als die Venedig-Kommission, agiert als Beratungsorgan des Europarats in verfassungsrechtlichen Fragen und Themen wie unabhängiger Wahlbeobachtung. Sie wurde 1990 nach Fall der Berliner Mauer vom Ministerkomitee des Europarats gegründet, um osteuropäischen Staaten bei dem Aufbau demokratischer Strukturen behilflich zu sein und bei Seite zu stehen. Alle Mitgliedstaaten des Europarats sind Mitglieder der Venedig-Kommission. Kirgisien trat 2004 bei, Chile 2005, die Republik Korea und Montenegro 2006, Marokko and Algerien 2007 sowie Israel 2008, Peru und Brasilien 2009, Tunesien und Mexiko 2010, Kasachstan 2011, USA 2013, Kosovo 2014, Costa Rica 2016 und Kanada 2019. Damit hat die Kommission insgesamt 62 Vollmitglieder. Belarus ist assoziiert (ausgesetzt), während Argentinien, der Heilige Stuhl, Japan und Uruguay Beobachterstatus haben. Südafrika und die Palästinensische Nationalbehörde haben einen besonderen Kooperationsstatus, ähnlich dem Beobachterstatus.

Link zur Venedig-Kommission

Video zur Venedig-Kommission (ENG)

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