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Eidesstattliche Versicherung über den Personenstand

Eidesstattliche Versicherung über den Personenstand

Eidesstattliche Versicherung über den Personenstand, © dpa

28.12.2021 - Artikel

Wer ein Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland beantragt, muss oftmals eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand abgeben.

Allgemeines

Im Rahmen eines Antrags auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangen deutsche Standesämter von deutschen Staatsangehörigen in vielen Fällen eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand (auch Familienstand, z.B. ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet). In Einzelfällen fordert das deutsche Standesamt auch eine solche eidesstattliche Versicherung des/der ausländischen Verlobten. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, so informieren Sie bitte die Auslandsvertretung bei der ersten Kontaktaufnahme hierüber.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich eine Person, die wissentlich oder fahrlässig eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt, gem. §§ 156, 161 StGB strafbar macht.

Allgemeine Informationen zum Thema Beurkundungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: Beurkundungen und Beglaubigungen

Zuständigkeit und Terminvereinbarung

Diese Versicherung an Eides statt kann in Deutschland vor dem für Sie zuständigen Standesamt oder auch vor einem Notariat abgegeben werden. In Frankreich können Sie die Erklärung vor der deutschen Botschaft in Paris oder dem deutschen Generalkonsulat in Marseille abgeben.

Die zuständige Auslandsvertretung prüft den Sachverhalt vorab, bereitet die Urkunde vor und gibt Ihnen Hinweise zur Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie sich deshalb immer vorab per E-Mail an die zuständige Vertretung:

Botschaft Paris: Kontaktformular
Generalkonsulat Marseille: Kontaktformular

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Nach der ersten Kontaktaufnahme werden folgende Unterlagen von Ihnen angefordert:

  • Ihr derzeit gültiges deutsches Ausweisdokument; sollten Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, so übersenden Sie hierfür bitte entsprechende Nachweise (bspw. Ausweisdokument dieses Staates)
  • Die aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem deutschen Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate); Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein, so legen Sie bitte Ihre ausländische Geburtsurkunde in der Form vor, wie sie das zuständige deutsche Standesamt fordert.
  • Ihren aktuellen Wohnsitznachweis für Frankreich (z.B. Stromrechnung, Mietquittung aus der Ihre Anschrift hervorgeht, nicht älter als 3 Monate)
  • Schreiben/E-Mail des deutschen Standesamts über die Notwendigkeit der eidesstattlichen Versicherung
  • Falls zutreffend: geeignete Nachweise zu Vorehen, PACS, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Scheidungen oder Tod eines früheren Ehepartners
  • Angaben zum Ihrem aktuellen oder letzten Wohnsitz in Deutschland (z.B. Abmeldebescheinigung oder Meldebescheinigung)

Diese Liste ist nicht abschließend. In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind.

Bitte beachten Sie, dass eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand ausschließlich auf Verlangen des zuständigen deutschen Standesamts von den deutschen Auslandsvertretungen aufgenommen wird.

Gebühr

Für Beurkundungen fallen an der Auslandsvertretung Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV).

Beurkundungen einer eidesstattliche Versicherung über den Personenstand
gerundet:
87,00 €

Die Gebühr wird sofort fällig und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) gezahlt werden.

Aus technischen Gründen kommt es derzeit gelegentlich zu einem Ausfall der Kreditkartenzahlung. Wenn Sie sichergehen möchten, dass es nicht zu Verzögerungen kommt, bringen Sie den Betrag bitte passend in bar mit.


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