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Namenserklärung für minderjährige Kinder
Gemischtnationale Familie, © Colourbox
Damit Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich den gleichen Namen tragen kann wie in der französischen Geburtsurkunde, ist möglicherweise eine Namenserklärung nötig.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Geburtsurkunde des Kindes
bei nicht verheirateten Eltern: als „copie intégrale d’acte de naissance“ (Eine internationale Geburtsurkunde genügt nicht, da aus ihr die Vaterschaftsanerkennung nicht ersichtlich ist.)
bei verheirateten Eltern: internationale französische Geburtsurkunde (auf mehrsprachigem Urkundenvordruck, „formulaire plurilingue“)
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gültiges Ausweisdokument der Mutter
- gültiges Ausweisdokument des Vaters
- falls zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern
- Wohnsitznachweis der Eltern (aktuelle Strom-, Gas- oder Wasserrechnung mit dem Namen wenigstens eines Elternteils im Adressfeld)
- Angaben zum aktuellen oder letzten Wohnsitz in Deutschland der betreffenden Person(en) (z.B. Abmeldebescheinigung oder Meldebescheinigung)
- ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Frankreich (nur erforderlich, wenn Vater oder Mutter nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins oder Norwegens haben)
- ggf. Angaben und Dokumente zu Vorehen der Mutter und deren Auflösung (bspw. Scheidungsurteil/Bescheinigung gem. Art. 39 EU-EheVO oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners)
- ggfs. Unterlagen zu Geschwisterkindern derselben Eltern (z.B.Geburtsurkunde, Bescheinigung über die Namensführung)
Diese Auflistung ist unter Umständen nicht abschließend. Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen bei Antragstellung erforderlich sein.
Alle Dokumente und Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie (mit originalem Beglaubigungsvermerk einer deutschen Stelle) bei Ihrem Termin vorzulegen.
Fremdsprachige Urkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche übersetzt werden. Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier: Übersetzungen
Französische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können auch auf mehrsprachigen Vordrucken ausgestellt werden. Da auf diesem Vordruck eine deutsche Version enthalten ist, entfällt damit die Übersetzung.