Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum für Au-Pair
Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:
1. | VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung und Belehrung | vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert |
2. | Visumgebühr | 75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte |
3. | 1 biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm - nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet |
Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!
4. | Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
5. | Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
6. | Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
7. | Tabellarischer Lebenslauf | - Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen - abgeschlossene Ausbildung -Arbeitserfahrung |
8. | Motivationsschreiben | - vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet - detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne |
9. |
| - auf der Grundlage des von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Mustervertrags - vom Antragsteller und der Gastfamilie unterzeichnet - Ein Ausdruck wird akzeptiert, wenn die Au-Pair-Stelle über eine Agentur mit dem RAL- Gütezeichen angeboten wurde |
10. | Fragebogen der Gastfamilie | - herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit - von der Gastfamilie unterschrieben |
11. | Einladung der Gastfamilie | - individuell formulierte Einladung, wo auf die Tätigkeiten und Erwartungen an das Au-Pair eingegangen wird |
12. | Kopien der Passdatenseiten der Gastfamilie | - Kopien der Pässe oder Personalausweise beider Gastelternteile |
13. | Meldebescheinigung der Gastfamilie | - nicht älter als 3 Monate - alle Familienmitglieder müssen angegeben sein |
14. | Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse | - auf A1-Niveau - in Form eines anerkannten Sprachdiploms (z. B. des Goethe-Instituts; weitere Informationen unter: www.goethe.de), welches nicht älter als ein Jahr sein darf |
15. | Krankenversicherung | - Incoming-Krankenversicherung ab Einreise für ein Jahr (wird von der Gastfamilie abgeschlossen) - Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend |
16. | ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana - nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit |
17. | ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen | z.B. Higher National Diploma/ Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung |
18. | ggf. Nachweis über Berufserfahrung | z.B. - Arbeitsvertrag - Bestätigung des Arbeitgebers - Gehaltsabrechnungen |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.