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Visum für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs in Deutschland
Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:
1. | VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung | vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert |
2. | Visumgebühr | 75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte |
3. | 1 biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm - nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet |
Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!
4. | Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
5. | Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
6. | Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
7. | Tabellarischer Lebenslauf | - Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen - abgeschlossene Ausbildung -Arbeitserfahrung |
8. | Motivationsschreiben | - vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet - detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne |
9. | Anmeldungsbescheinigung zu einem Intensivsprachkurs
| - mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche - mindestens 3 Monate Dauer - Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Anforderungen nicht - Die Kursgebühren müssen bereits bezahlt sein |
10. | ggf. Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse | z.B. Teilnahmebescheinigung von einem Sprachinstitut, bisher erworbene Sprachzertifikate |
11. | Nachweis ausreichender finanzieller Mittel | a) Sperrkonto Mit einem Betrag von mindestens 1091,00 Euro pro Monat. b) Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68 AufenthG für die gesamte Aufenthaltsdauer, unterzeichnet von einer in Deutschland lebenden Person bei der örtlich zuständigen Stelle in Deutschland. |
12. | Krankenversicherung | - Incoming-Krankenversicherung ab Einreise bis zum Sprachkursende - Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend |
13. | ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana - nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit |
14. | ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen | z.B. Higher National Diploma/ Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung |
15. | ggf. Nachweis über Berufserfahrung | z.B. - Arbeitsvertrag - Bestätigung des Arbeitgebers - Gehaltsabrechnungen |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.