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Visum zum Geschäftsaufenthalt
Einen Termin buchen
Der Termin zur Antragsstellung muss online über das Terminvergabesystem der Botschaft gebucht werden (LINK).
Den Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Erforderliche Unterlagen
Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen. Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können angenommen und bearbeitet werden!
- Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei)
- Bitte füllen Sie das Antragsformular online in VIDEX (LINK) aus und bringen Sie es ausgedruckt mit. Alternativ können Sie das Antragsformular auch hier herunterladen (LINK) oder es kostenfrei bei der Botschaft erhalten. Das unterschriebene Antragsformular muss nur im Original vorgelegt werden (keine Kopie).
- Bitte füllen Sie das Antragsformular online in VIDEX (LINK) aus und bringen Sie es ausgedruckt mit. Alternativ können Sie das Antragsformular auch hier herunterladen (LINK) oder es kostenfrei bei der Botschaft erhalten. Das unterschriebene Antragsformular muss nur im Original vorgelegt werden (keine Kopie).
- Ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund
- Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa und Ein- und Ausreisestempel in diesem Pass
- Ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) Schengen-Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel
- Antragsteller ohne guineische Staatsangehörigkeit müssen einen aktuellen Aufenthaltstitel für Guinea vorlegen
- Geburtsurkunde der antragstellenden Person
- Flugreservierung des Hin- und Rückflugs. Es ist keine kostenpflichtige Ticketbuchung erforderlich.
- Nachweis über die geplante Unterkunft: Reservierungsbestätigung eines Hotels oder Bestätigung einer privaten Unterkunft, Mietnachweis oder Nachweis von Immobilieneigentum
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Reise:
- Kontoauszüge des eigenen Kontos der letzten drei Monate sowie die dazugehörige Bankkarte bzw. das dazugehörige Sparbuch
- Schüler:innen, Studierende oder Personen ohne regelmäßiges Einkommen können Nachweise über finanzielle Unterstützung durch eine dritte Person einreichen. Hierzu sind die schriftliche Bestätigung der regelmäßigen Unterstützung durch diese Person, ggf. der Nachweis der Verwandtschaft, der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterstützenden sowie die Ausweiskopie einzureichen.
- Wenn die Kosten des Aufenthaltes nicht von der antragstellenden Person getragen werden können ist eine Verpflichtungserklärung der/des Geschäftspartners/Geschäftspartnerin erforderlich. Die Verpflichtungserklärung wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Die Ausländerbehörde führt bei Ausstellung der Verpflichtungserklärung eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des einladenden Unternehmens durch. Der Visumantrag muss innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum der Verpflichtungserklärung gestellt werden. Die Verpflichtungserklärung muss durch die antragstellende Person im Original eingereicht werden. Nur allgemein bekannte und große deutsche Unternehmen können sich ersatzweise in ihrem Einladungsschreiben nach §§ 66 bis 68 AufenthG verpflichten, ohne eine formelle Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abzugeben.
- Kontoauszüge des eigenen Kontos der letzten drei Monate sowie die dazugehörige Bankkarte bzw. das dazugehörige Sparbuch
- Nachweis zur familiären und wirtschaftlichen Verwurzelung
- Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder der Schule, in dem der Urlaub/ die Freistellung des Antragstellers während des beabsichtigten Aufenthalts bestätigt wird und
- ggf. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Kinder und
- Nachweis der Anstellung: Arbeitsvertrag und Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate oder
- Nachweis der wirtschaftlichen Situation bei Freiberuflern: Firmenregistrierung, Kontoauszüge des Firmenkontos der letzten drei Monate, Nachweis regelmäßiger Geschäftstätigkeit der letzten drei Monate (Quittungen, Rechnungen, usw.), ggf. weitere Geschäftsunterlagen
- Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder der Schule, in dem der Urlaub/ die Freistellung des Antragstellers während des beabsichtigten Aufenthalts bestätigt wird und
- Reisekrankenversicherung
- Die Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Schengenraum und die gesamte Aufenthaltsdauer im Schengenraum gültig sein. Die Versicherung muss die Kosten für ärztliche Nothilfe und die Notaufnahme im Krankenhaus, sowie den Rücktransport im Krankheits- oder im Todesfall abdecken. Die Mindestdeckung im Schadensfall muss 30.000 EUR betragen.
- Die Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Schengenraum und die gesamte Aufenthaltsdauer im Schengenraum gültig sein. Die Versicherung muss die Kosten für ärztliche Nothilfe und die Notaufnahme im Krankenhaus, sowie den Rücktransport im Krankheits- oder im Todesfall abdecken. Die Mindestdeckung im Schadensfall muss 30.000 EUR betragen.
- Geschäftseinladung und Informationen zum/zur einladenden Geschäftspartners/Geschäftspartnerin
- Originaleinladung vom Geschäftspartner aus Deutschland, die die Beziehung zum Antragsteller, Reisegrund und Finanzierung des Aufenthaltes erklärt
- Nachweis der Eintragung des/der einladenden Geschäftspartners/Geschäftspartnerin in Deutschland; aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
- ggf. Nachweis der Geschäftsbeziehungen zur deutschen Firma (Rechnungen, Bestellungen, Frachtpapiere o.ä.)
- ggf. Nachweise der Firma in Guinea
- Originaleinladung vom Geschäftspartner aus Deutschland, die die Beziehung zum Antragsteller, Reisegrund und Finanzierung des Aufenthaltes erklärt
- Informationen zur guineischen Firma (Eintragung im Handelsregister, aktueller Kontoauszug des Firmenkontos o.ä.)
- Für Angestellte: Dienstreiseanordnung der guineischen Firma mit Angabe zur Finanzierung der Reise
Gebühren
Die Gebühren für die Bearbeitung des Antrags betragen € 90,- für Erwachsene und € 45,- für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren ist die Antragsstellung gebührenfrei.
Die Gebühren sind bei Visabeantragung in Bar in hiesiger Landeswährung (GNF) zu entrichten.
Die Gebühren werden bei Rückzug des Antrags oder im Ablehnungsfall nicht erstattet.
Dauer
Anträge können bis zu 6 Monate vor der geplanten Reise gestellt werden. Es wird dringend geraten, Anträge mit ausreichend Vorlauf vor geplanter Abreise zu stellen. Der Antrag muss spätestens 15 Kalendertage vor geplanter Abreise gestellt werden. Danach kann der Antrag nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Bearbeitungsdauer nach Einreichung aller Unterlagen beträgt mindestens 10 Kalendertage.
Weitere Hinweise
Die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei Visumsbeantragung und Abholung ist zwingend erforderlich. Minderjährige müssen von ihren Eltern oder ihren Sorgeberechtigten begleitet werden.
Die Annahme des Antrags kann zurückgewiesen werden, wenn er nicht korrekt ausgefüllt ist oder die Unterlagen nicht vollständig sind.
Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.
Abholung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird die Botschaft Sie telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit. Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs. Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Bitte prüfen Sie bei Passabholung das Visumetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums, d.h. die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Die Grenzbehörden können Visuminhabern zudem auch bei Besitz eines gültigen Schengenvisums die Einreise verweigern (Art. 30 Visakodex).
Mein Visum wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Falls ein Visum versagt wird, haben Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte dritte Person die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat unter Angabe des Geschäftszeichens schriftlich um nochmalige Prüfung des Antrages zu bitten (Remonstration). Fügen Sie dabei bitte weitere Unterlagen hinzu. Die Bearbeitungsdauer von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen.