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Visa für Bildungszwecke
Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen grundsätzlich alle Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, vor Einreise in die Bundesrepublik persönlich einen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft in Athen stellen.
Sofern Sie einen gültigen griechischen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken haben, können sich damit für bis zu 1 Jahr in Deutschland zu Studienzwecken aufhalten, ohne ein Visum vorher beantragen zu müssen, wenn Ihre aufnehmende deutsche Universität bei der zuständigen deutschen Stelle die erforderliche Erklärung laut REST-Richtlinie abgibt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF, hier: Mobilität und Mitteilungsverfahren
Wenn Sie in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben (auch Anträge auf temporären Schutz) und dieser Antrag noch nicht entschieden wurde, kann Ihnen kein Visum zu Studienzwecken erteilt werden. Gleiches gilt nach Zuerkennung des Schutzstatus, es sei denn, Sie haben in Griechenland bereits zwei Jahre ein Hochschulstudium betrieben und Sie absolvieren einen Teil Ihres in Griechenland begonnenen Studiums im Rahmen eines Austauschs in Deutschland.
Informationen zu den für die Aufnahme eines Studiums, die Studienbewerbung oder die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland benötigten Unterlagen finden Sie nachfolgend.
Studium und Studienbewerbung
Sprachkurs
Hinweis zu Sperrkonten: Der Lebensunterhalt kann im Antragsverfahren für ein Studienvisum durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Für das Jahr 2023 ist zur Lebensunterhaltssicherung für Studierende (einschließlich studienvorbereitender Sprachkurs) sowie Schüler ein Betrag von 934 Euro pro Monat, 11.208 Euro pro Jahr nötig. Für nicht studienvorbereitende Sprachkurse muss pro Monat ein Betrag von 1027 Euro nachgewiesen werden. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei - auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos.
Wie vereinbare ich einen Termin zur Visabeantragung?