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Finanzierung

Euro notes

Euro notes, © picture-alliance/dpa

17.03.2023 - Artikel

Im Visumverfahren muss vielfach die Sicherung des Lebensunterhaltes während des Aufenthaltes in Deutschland nachgewiesen werden.

Im Rahmen der Erteilung von Schengenvisa für kurzfristige, visumpflichtige Aufenthalte im Schengenraum ist ein Finanzierungsnachweis –immer- erforderlich.


Auch bei Erteilung von nationalen Aufenthaltstiteln für Deutschland ist es im Visumverfahren oftmals erforderlich, die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland nachzuweisen.


Möglichkeiten die Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen:


• eine „Verpflichtungserklärung“ durch einen Sponsor in Deutschland. Mehr Infos dazu hier.


Einige Ausländerbehörden sind nicht bereit, bereits im Vorfeld eines Antrages auf ein längerfristiges Visum Verpflichtungserklärungen entgegenzunehmen, sondern möchten die Bonität der Verpflichtungsgebenden erst nach Eingang aller notwendigen Antragsunterlagen prüfen. In diesen Fällen fügen Sie bitte dem Visumantrag anstatt einer förmlichen Verpflichtungserklärung eine formlose Verpflichtungserklärung des Einladers (mit Kopie von dessen Personalausweis oder Unterschriftsbeglaubigung) bei. Die Ausländerbehörde wird sich dann in Deutschland mit dem Verpflichtungsgebenden in Verbindung setzen.

oder:

• Nachweis der Einrichtung eines Sperrkontos zu Visazwecken bei einer Bank in Deutschland; dies kommt vor allem für Visa zu Studienzwecken, Arbeitssuche und bei Sprachkursen in Betracht (zu den erforderlichen Monatsbeträgen siehe weiter unten).
Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Die Einrichtung des Sperrkontos und Überweisung des notwendigen Betrages müssen --vor-- Visumantragstellung erfolgen!


oder:


• Stipendiumsnachweis mit Angabe des monatlichen Stipendiumsbetrages einer deutschen wissenschaftlichen Mittlerorganisation (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Max-Planck-Institut, eigene Universitätsstipendien o.ä.) oder Nachweise eines argentinischen Stipendiums i.R. der dt.-arg. Wissenschaftszusammenarbeit.


Nachzuweisende Mindestbeträge für verschiedene Reisezwecke:

Visaart Monatlicher Betrag
Studium 934 € netto
Isolierter Sprachkurs1027 € netto
Arbeitsplatzsuche1027 € netto
Forschung947 € netto
Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 827 € netto / 103
3 € brutto
Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung752 € netto / 939 € brutto
Praktikumgesetzlicher Mindestlohn


Stipendien müssen mindestens den gleichen Monatsbetrag enthalten. Werden monatlich geringere Stipendien vergeben, so muss der Differenzbetrag anhand der angegebenen Alternativen nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines gültigen Finanzierungsnachweises allein nicht automatisch zur Erteilung eines Visums führt!

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