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Hinweise zum Versand der Briefwahlunterlagen für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Nach der Auflösung des Bundestages müssen nach Art. 39 Abs. 1 GG innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Mit der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz wurde das Verfahren der Wahlvorbereitung deutlich verkürzt. Dies führt dazu, dass auch der Zeitraum zwischen der frühestmöglichen Bereitstellung der Briefwahlunterlagen durch die jeweiligen Wahlkreise ab dem 04. Februar 2025 und dem Wahltermin am 23. Februar 2025 sehr kurz ist.
1. Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, d.h. am 02. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem/der Antragsteller/in unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
2. Versendung der Briefwahlunterlagen
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird ab dem 19. Tag vor den Wahlen, d.h. ab dem 04. Februar 2025 (schrittweise) erfolgen. Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
3. Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges
Wegen der kurzen Vorlaufzeit wird die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges für die Versendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, die Versendung und die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen ermöglicht.
Unter Umständen ist die Nutzung des gewöhnlichen Postweges der internationalen Postzustelldienste mit einer kürzeren Laufzeit verbunden.
Bei Nutzung des Kurierwegs gilt Folgendes:
- Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 15. Januar 2025 bei der Botschaft Zagreb vorliegen.
- Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 13. Februar 2025 bei der Botschaft Zagreb vorliegen.
- Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen.
- Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.
- Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten.
Der Kurierweg über das Auswärtige Amt, der grundsätzlich allen deutschen Behörden offensteht, kann auch von Wahlämtern zur Übermittlung von Briefwahlunterlagen an wahlberechtigte Deutsche im Ausland benutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten diesen Weg vorher mit dem Bezirkswahlamt und der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Vorname und Nachname
Auswärtiges Amt
für Botschaft Zagreb
Kurstraße 36
10117 Berlin.
Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen über den Kurierweg an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt hinweisen.
Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet. Dort werden die Sendungen zur persönlichen Abholung durch die Wahlberechtigten bereitgelegt und der oder die Wahlberechtigte darüber benachrichtigt. Hierzu ist zwingend eine vorherige Ankündigung der Zusendung der Briefwahlunterlagen unter Angabe der Kontaktdaten der Wahlberechtigten an das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Zagreb an info@zagreb.diplo.de zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb.
Zagreb, den 08.01.2025
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb
Tel.: 01 6300 100, E-Mail: info@zagreb.diplo.de
www.zagreb.diplo.de