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Personalausweis
Allgemeine Hinweise
Sie können über die deutsche Botschaft Budapest einen elektronischen Personalausweis beantragen.
Anträge für Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der deutsche Personalausweis in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der EU ausreicht. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen kann. Für den internationalen Reiseverkehr außerhalb der EU ist es daher empfehlenswert neben dem Personalausweis auch einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.
Weiterhin werden Personalausweise für Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate sind, ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Für Antragsteller die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht älter als 15 Jahre und 9 Monate ist Online-Funktion deaktiviert.
Umfassende Informationen zu den Funktionen des Personalausweises sind auf der Website www.personalausweisportal.de verfügbar.
Zuständigkeit
Die Botschaft Budapest ist für die Ausstellung Ihres Personalausweises oder des Personalausweises Ihres Kindes zuständig, wenn Sie oder n Ihr Kind in Ungarn Ihren Lebensmittelpunkt haben und mit ungarischem Wohnsitz registriert sind. Eine Beantragung bei der deutschen Honorarkonsulin in Pécs (Fünfkirchen) ist nicht möglich. Sie sollten Ihren neuen Personalausweis ca. zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Personalausweises beantragen. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.
Antragstellung
a. Antragsberechtigung und persönliche Vorsprache
- Beantragung von Personalausweisen für Antragstellende über 16 Jahre
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen. Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht möglich.
- Beantragung von Personalausweisen für Personen bis zum 16. Geburtstag
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen die Sorgeberechtigten, in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam, persönlich mit ihrem Kind in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen. Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht möglich. Auch eine Antragstellung auf dem Postweg ist nicht möglich. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen. Die Unterschrift eines in Ungarn lebenden sorgeberechtigten Elternteils auf der Zustimmung ist von einem ungarischen Notar beglaubigen zu lassen, die Unterschrift eines in Deutschland lebenden Elternteils ist öffentlich von einem Notar oder amtlich von einer Behörde beglaubigen zu lassen. In anderen Drittländern muss die Unterschrift von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Zustimmung ist entweder im Original vorzulegen oder vom deutschen Notar, der deutschen Behörde oder der deutschen Auslandsvertretung direkt der Botschaft per Fax oder E-Mail zuzusenden.
b. Terminvereinbarung und Erreichbarkeit der Botschaft
Zur Beantragung eines Personalausweises ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.
Bitte beachten Sie zur Vorbereitung auf Ihren Termin:
- Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht entgegengenommen werden und ein neuer Termin muss gebucht werden.
- Kommen Sie wegen der Sicherheitskontrollen unbedingt 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit ausgefüllten Anträgen und allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen. Wenn Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins oder ohne ausgefüllte Anträge oder Unterlagen vorsprechen, verfällt Ihr Termin und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.
Die Botschaft ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
- Bus 16 ab „Széll Kálmán tér“ (ehem. „Moszkva tér“), Ausstieg bei Haltstelle „Kápisztrán tér“.
c. Chip, Fingerabdrücke, PIN und Online-Ausweisfunktion
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Es werden auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke (auch für Kinder über 6 Jahre) als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamte, Polizei) ausgelesen werden.
Der Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahre ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Damit können Sie sich nach Eingabe Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN sicher bei Onlinediensten und an Automaten digital ausweisen. Sie erkennen Dienste, die diese Funktion unterstützen, an diesem Logo.
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der PIN erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue selbstgewählte PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises. Umfassende Informationen zu den Funktionen des Personalausweises sind auf der Website www.personalausweisportal.de verfügbar.
Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 15 Jahre und 9 Monate alt sind, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert und kann auch nicht nachträglich aktiviert werden.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises
Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit:
Nr. |
Unterlage |
Bemerkung |
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Antrag |
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Für Kinder unter 16 Jahre muss der Antrag durch die Sorgeberechtigten (in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam) gestellt werden.
Personen über 16 Jahre müssen ihren Antrag für einen Personalausweis selbst stellen.
Vor der Beantragung eines Personalausweises kann in einigen Fällen eine Namenserklärung erforderlich sein, um den Geburtsnamen festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der ungarischen Geburtsurkunde oder der ungarischen Eheurkunde der Eltern vermerkt ist.
Die Bearbeitungszeiten für Personalausweise (4 bis 6 Wochen) können sich in solchen Fällen zum Teil erheblich verlängern.
Nähere Informationen zum Namensrecht für ein im Ausland geborenes Kind finden Sie unten.