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Ausstellung von Personalausweisen
Allgemeine Informationen
Personalausweise können nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre. Für Antragsteller über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Personalausweisanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Dokumente im Original benötigt:
- Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt) - (Bei Minderjährigen bis 18 Jahren bitte das Formular für Minderjährige benutzen)
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Bitte drucken Sie die Checkliste aus und sortieren die Unterlagen in der dort genannten Reihenfolge.
- aktueller Personalausweis bzw. Reisepass, falls Personalausweis abgelaufen bitte unbedingt mitbringen
- Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- Heiratsurkunde bei Verheirateten oder Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- Nachweis über eine Namensbestimmung, falls zutreffend
- Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
- Promotionsurkunde, falls zutreffend und Eintragung des Doktortitels gewünscht
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein deutscher Wohnort steht)
- aktueller Adressnachweis zu Ihrem Wohnsitz in Irland (z.B. Haushaltsrechnung oder Kontoauszug, nicht älter als 3 Monate)
- zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (weitere Informationen finden Sie hier) nicht älter als 3 Monate
- Einen mit Ihrer Adresse versehenen Umschlag mit 9,50 Euro Porto, falls Rücksendung per Post (Einschreiben) gewünscht. Es werden 2 frankierte Umschläge benötigt wenn, Sie noch in Deutschland gemeldet sind. Rückumschläge sind bei Bedarf für 12 Euro pauschal bei der Botschaft erhältlich.
Bearbeitungszeiten
Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Den bisherigen Pass oder Personalausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist. Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. 8-10 Wochen.
Gebühren
Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Eine Bezahlung mit Mobiltelefon, Smartwatch oder per mobilem Zahlungsanbieter ist nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen müssen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte vor Betreten des Gebäudes ausgeschaltet und in den Aufbewahrungsboxen eingeschlossen werden.
Personalausweis |
jünger als 24 Jahre |
ab 24 Jahre |
in DEU gemeldet | 76,80 € | 91,00 € |
abgemeldet | seit 01.11.2024 63,80 € | seit 01.11.2024 78,00 € |
Terminvergabe
Buchen Sie Ihren Termin frühzeitig, am besten 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des alten Dokuments.
Die Terminvereinbarung erfolgt online über das online Buchungssystem.
Unser Online-Buchungssystem ist weiterhin aktiv und bis zu 6 Wochen im Voraus
freigeschaltet, Termine werden somit täglich freigegeben. Bei Stornierungen werden Termine automatisch wieder freigegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühmöglichsten Termine sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als die hier angezeigten (aus Datenschutzgründen auch nicht per E-Mail oder Telefon) vereinbart werden können.
Insbesondere bei großer Nachfrage vor der Ferien- und Reisezeit kann es sein, dass ein freier Termin erst in 8-12 Wochen angeboten werden kann.
Anträge auf Personalausweise können nur bei persönlicher Vorsprache und nur nach vorheriger Terminbuchung gestellt werden.
Namenserklärung
Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, kann es sein, dass Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben müssen:
- Sie haben außerhalb von Deutschland geheiratet und möchten einen Pass - ausgestellt auf den neuen Namen – beantragen
- Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben
Alle erforderlichen Informationen zur Abgabe von Namenserklärungen finden Sie hier
Wichtige Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis
Ihr Ausweis für die digitale Welt
Wussten Sie schon, dass Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch mit immer mehr Smartphones und Tablets nutzen können?
Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.
Vor der Übermittlung Ihrer Ausweisdaten können Sie sehen, wer die Daten erhält und dass ob eine Berechtigung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion vorliegt.
Damit Ihre Ausweisdaten elektronisch übermittelt werden können, müssen Sie Ihre persönliche Geheimnummer (PIN) eingeben. Ihre Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt und können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
Mit der Online-Ausweisfunktion bestimmen Sie also selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion und zum Personalausweis finden Sie unter
https://www.personalausweisportal.de
Hinweise zum Pin-Brief
Nach der Antragstellung für Ihren Personalausweis erhalten Sie Ihren PIN-Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion.
Dieser Brief enthält wichtige Informationen für Sie. Zwei dieser Informationen sind mit Sichtschutzfolien abgedeckt:
• Ihre fünfstellige Transport-PIN (auch Aktivierungs-PIN genannt),
• Ihre Entsperrnummer (PUK)
Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.
Transport-PIN
Mit Ihrer Transport-PIN können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen.
Entsperrnummer (PUK)
Ihre Entsperrnummer (PUK) benötigen Sie erst, wenn Sie Ihre PIN-Nummer wiederholt (dreimal) falsch eingegeben haben.
Sperrkennwort
Weiterhin enthält der PIN-Brief auch Ihr Sperrkennwort. Dieses benötigen Sie, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion sperren lassen möchten. Ist die Online-Ausweisfunktion gesperrt, können Sie Ihren Personalausweis weiterhin wie gewohnt als Sichtausweis im täglichen Leben oder an elektronischen Grenzkontrollanlagen (sogenannten Smart Borders oder eGates) nutzen.
Haben Sie den PIN-Brief und/oder Ihren Personalausweis verloren oder wurde Ihr Ausweis gestohlen, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei der Polizei und der ausstellenden Behörde (Personalausweisbehörde). Diese veranlasst dann auch die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion. So wird sichergestellt, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Die Sperrung ist auch telefonisch – über eine Sperrhotline – möglich. Die Sperrhotline können Sie nur nutzen, wenn Sie Ihr Sperrkennwort kennen.