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Pässe und Ausweise

03.01.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Passantrag, Hinweise zum richtigen Format der biometrischen Passfotos sowie Antragsformulare zum Download im pdf-Format.

Dies betrifft Beantragung von Reisepässen (auch für Kinder), Personalausweisen, die Entgegennahme von Geburtsanzeigen, Erbausschlagungen, Erbscheinsanträgen, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Verträgen in Grundstücksangelegenheiten und andere Dienstleistungen.

Anfallende Gebühren können in Euro per Kreditkarte (Visacard oder Mastercard) oder bar in ISK bezahlt werden.

Reisepass für Erwachsene /ePass

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Island haben, können Sie bei der Botschaft einen neuen Reisepass beantragen. Die Passbeantragung muss persönlich erfolgen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit (ACHTUNG: bitte prüfen Sie, welche Unterlagen für Ihren'Antrag relevant sind):

Passantrag (Formular auf unserer Website, siehe unten)
ein aktuelles Passfoto mit hellem Hintergrund Ihren bisherigen deutschen Reisepass
Geburtsurkunde
ggf. Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort (falls Sie bereits im Inland gemeldet waren)
Nachweis/e über die aktuelle Namensführung (z.B. Namensänderungsurkunde, Namensbescheinigung etc.)
isländische Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des Wohnsitzes in Island (falls vorhanden)
Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (falls Erwerb durch Einbürgerung
oder Erklärung, Aufnahme als Spät-/Aussiedler)

Die vorstehende Liste erfasst die meisten, aber nicht alle denkbaren Konstellationen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Dokumente nachzufordern. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte gern vorab.
Bitte beachten Sie: Bitte bringen Sie sämtliche Dokumente im Original mit jeweils einer einfachen Kopie mit. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung zurück.

Reisepass / Geburtsurkunde des Kindes

Seit dem 01.01.2024 ist die Neuausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Sie können für Ihr Kind einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.

Die Passbeantragung muss persönlich erfolgen, d. h. Vater, Mutter und Kind müssen persönlich in der Botschaft anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, genügt die persönliche Anwesenheit des sorgeberechtigten Elternteils und des Kindes. In diesem Fall muss ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit (ACHTUNG: bitte prüfen Sie, welche Unterlagen für Ihren Antrag relevant sind)

Passantrag (Formular für Minderjährige)

Geburtsurkunde des Kindes
Ein aktuelles Passfoto des Kindes mit hellem Hintergrund
Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
gültige Reisepässe der Mutter und des Vaters
ggf. Registerauszug aus dem Geburtenregister (als Nachweis der erfolgten
Vaterschaftsanerkennung bei nicht verheirateten Eltern. (Achtung: Betrifft auch Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in eingetragener Lebenspartnerschaft nach isländischem Recht („Sambud“) lebten)
ggf. Heiratsurkunde der Eltern (auch bei Vorehen)
ggf. Scheidungsurkunde(n)
ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des vermittelnden Elternteils
(Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis etc.)
ggf. deutsche Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung eines älteren Geschwisterkindes.
Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original und je 2 einfache Kopien mit. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung zurück.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern. Bei komplizierteren familiären bzw. namensrechtlichen Konstellationen kontaktieren Sie uns gerne vorab.

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig für den benötigten Zweck ausgestellt werden kann. Für die Eilbedürftigkeit benötigt die Vertretung entsprechende Nachweise (z. B. Flugbuchung u. ä.). Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem jeweiligen Nutzungszweck angepasst und beträgt maximal ein Jahr.
Bitte beachten Sie, dass manche Staaten die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass nicht oder nur mit einem Visum gestatten.

Ausweisverlust

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, kann die Botschaft Ihnen ein Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall vorab telefonisch bei der Botschaft, damit wir Sie beraten können.
In jedem Fall benötigen wir:
eine Verlust- oder Diebstahlanzeige von der isländischen Polizei
falls noch vorhanden, Dokumente zum Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Personalausweis, Führerschein o. ä.)
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit eventuell mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, wenn Sie kein Ausweisdokument mehr bei sich haben.

Wohnortänderung

Die Änderung des Wohnortes im deutschen Reisepass / Personalausweis ist erforderlich, sobald die Eintragung nicht mehr zutreffend ist. Sie können den Eintrag bei uns in der Botschaft ändern lassen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

• Passantragsformular (Formular auf unserer Webseite)
• Ihren deutschen Reisepass / Personalausweis
• Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort (falls Ihr letzter im Reisepass eingetragener Wohnort in Deutschland war)
• Nachweis des Wohnsitzes in Island

Bei Wohnortänderungen in Pässen von minderjährigen Kindern bitte zusätzlich vorlegen:

• Geburtsurkunde des Kindes
• Reisepässe des/r sorgeberechtigten Elternteils/e

Wohnortänderungen können auch ohne persönliche Vorsprache des Passinhabers /der Passinhaberin erfolgen, d.h. Sie können eine Person bitten, mit den oben genannten Unterlagen und einer einfachen handschriftlichen Vollmacht bei der Botschaft vorzusprechen, um dies für Sie zu erledigen. Wichtig ist, dass Sie selbst das Passantragsformular komplett ausfüllen und unterschreiben.
Die Änderung des Wohnorteintrags ist gebührenfrei und kann ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten (werktags von 09.00 bis 12.00 Uhr) erfolgen.

Alle Angaben in diesen Hinweisen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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