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Visum zur Aufnahme einer Tätigkeit als Au Pair
Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au Pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.
Allgemeine Informationen
Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au Pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.
Ziel von Au Pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.
Ein Au Pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich.
Ausführliche Informationen zu einem Au Pair-Aufenthalt in Deutschland und ein Vertragsmuster finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeit
Für die Visabeantragung sind erforderlich:
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für die Beantragung eines nationalen Visums (Aufenthalt über 90 Tage)
- vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.
Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Größe 3,5 x 4,5 cm
- es dürfen keine Bearbeitungen oder Retuschierungen vorgenommen werden
- Fotomustertafel
- Fotoschablone
- Fotoschablone-Kinder
- Hinweise zum Lichtbild (für den Fotografen)
Sofern Familienangehörige in Deutschland leben
- Kopien des Passes/Personalausweises
- ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
dazu vom Au Pair
Unterschriebener Au Pair-Vertrag im Original mit einer (1) Kopie nach dem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Muster (Eine Kopie kann akzeptiert werden, wenn das Au Pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam).
- tabellarisch
- insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und
der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 (Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats im Original und einer (1) Kopie z.B. Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, DSD Sprachdiplom, nicht älter als ein Jahr)
Soweit vorhanden: z. B. Studienbescheinigung, Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung im Original mit einer (1) Kopie.
Zusätzlich zum Antrag ist schriftlich zu bestätigen, daß Sie die Informationen der Bundesanstalt für Arbeit zur Au Pair-Tätigkeit erhalten und auch verstanden haben.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Au Pair-Tätigkeit
Die Empfangsbestätigung fügen Sie bitte ausgedruckt und unterschrieben Ihrem Antrag bei.
und von den Gasteltern
Einladungsschreiben der Gastfamilie im Original mit einer (1) Kopie
Fragebogen für die Gastfamilie der Bundesagentur für Arbeit im Original mit einer (1) Kopie
der Gastfamilie (mit Eintragung der Kinder)im Original mit einer (1) Kopie
beider Gasteltern; bzw. alternativ Kopien der Vorder- und Rückseite der Personalausweise
sowie
- gem. EU-Norm
- gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland
- mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum,
- Mindestdeckungssumme: 30.000,- €,
- gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt
und
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
- Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
- Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
- Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.
Terminvereinbarung für die Antragstellung
Die Antragsannahme für Visa zu Au Pair-Aufenthalten wurde an den externen Dienstleister „Visametric“ ausgelagert.
Sie können sich, am besten mit bereits vollständigen Unterlagen, für einen Termin direkt an Visametric wenden.