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Visum zur Berufsausbildung und zur betrieblichen Weiterbildung (§16a AufenthG)

Artikel

Für eine betriebliche Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder eines Ausbildungslehrganges an einer berufsbildenden Schule in Deutschland kann ein Visum gem. § 16a AufenthG, § 8 Abs. 1 BeschV beantragt werden.

Absolventen einer mindestens zweijährigen betrieblichen oder schulischen Ausbildung oder einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung können für eine betriebliche Weiterbildung in Deutschland Visa gem. § 16a AufenthG, § 8 Abs.1 BeschV beantragen.

Für die Visabeantragung sind erforderlich:

  • vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
  • noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
  • innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
  • mindestens zwei komplett leere Seiten

Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.

Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Sofern Familienangehörige in Deutschland leben

  • Kopien des Passes/Personalausweises
  • ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)

Nachweise zur angestrebten Ausbildung/Weiterbildung bzw. zum Weiterbildungspraktikum:

  • selbständig verfasst
  • eigenhändig unterschrieben
  • darin sollte auch auf die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen, der gewünschte berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne eingegangen werden.


  • mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit
  • lückenlos

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungs- bzw. Weiterbildungs-(Praktikums)vertrag auf Deutsch mit Angaben dazu, zu welchem Beruf aus- oder fortgebildet wird, Aus- oder Weiterbildungsbeginn und -dauer, Wochenarbeitsstunden, Ausbildungsort und Vergütung.

Ausbildungs- bzw. Weiterbildungs-(Praktikums)plan

  • Für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren: Deutschzertifikat B1

ODER

  • Für sonstige Berufsausbildungen oder Weiterbildungen: Deutschzertifikat A2

ODER

  • Arbeitgeberbestätigung, dass die für die konkrete Aus- oder Weiterbildung erforderlichen Sprachkenntnisse durch die Bildungseinrichtung geprüft worden sind oder durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen

Bei den Sprachzertifikaten muss es sich um anerkannte Zertifikate handeln, welche an einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe-Institut, ÖSD, telc, Test DaF, ECL) erworben wurden. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.

  • Bei Berufsausbildung: Schulabschluss (Mindestanforderung: Attestat, 11 Klassen) und ggf. Nachweise früherer Berufsausbildungen, Studien und Praktika (nur solche mit einer Mindestdauer von 6 Monaten)
  • Bei Weiterbildung/Weiterbildungspraktikum: Nachweis einer mindestens zweijährigen betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung, einer gehobenen schulischen Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung.

  • Nur bei Weiterbildung bzw. Weiterbildungspraktikum notwendig
  • Alternativ Vorlage einer Vorabzustimmung (VAZ) der Bundesagentur für Arbeit (Kopie/Ausdruck ist ausreichend)

Nachweise zur Finanzierung:

Ausbildungsvertrag mit Vergütung von min. 990€ brutto/Monat; falls das Gehalt niedriger ist, muss der monatliche Fehlbetrag anderweitig nachgewiesen werden

Weiterbildungsvertag mit Vergütung von min. 1.030€ brutto/Monat; falls das Gehalt niedriger ist, muss der monatliche Fehlbetrag anderweitig nachgewiesen werden

Praktikumsvertrag nach aktuellem Mindestlohngesetz (2025: 12,82€/Stunde)

Krankenversicherung

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.


Gebühren

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
  • Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
  • Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
  • Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.

Terminvereinbarung für die Antragstellung

Die Antragsannahme bei Visa zu Aus-/Weiterbildung wurde an den externen Dienstleister „Visametric“ ausgelagert.
Sie können sich, am besten mit bereits vollständigen Unterlagen, für einen Termin direkt an Visametric wenden.




Weitere Informationen

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