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Freiwilligendienst
Rund 100.000 Menschen leisten in Deutschland jährlich einen - meist einjährigen - gesetzlich geregelten Freiwilligendienst, etwa im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) einschl. „weltwärts“, „Süd-Nord“ oder in einem „Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)“. Auch im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) - seit 2018 auch mit freiwilligen Aktivitäten des unter anderem zu diesem Zweck gegründeten Europäischen Solidaritätskorps (ESK) - leisten pro Jahr mehrere hundert ausländische Freiwillige einen Dienst in Deutschland.
Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Teilnahme von Menschen aus aller Welt an den Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ/FÖJ, BFD, und weltwärts Süd-Nord) sowie am EFD (bzw. ESK). In aller Regel wird ein „Incoming“-Freiwilligendienst durch einen deutschen Träger organisiert, der die Verantwortung für die Auswahl und Vorbereitung der Freiwilligen, Auswahl der Einsatzstellen, Organisation und Begleitung während des Jahres übernimmt.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung ebenso die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa“. Alle Unterlagen sind mit deutschsprachiger Übersetzung, alle Originale und Übersetzungen mit jeweils zwei Kopien vorzulegen.
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden:
- vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.
Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Größe 3,5 x 4,5 cm
- es dürfen keine Bearbeitungen oder Retuschierungen vorgenommen werden
- Fotomustertafel
- Fotoschablone
- Fotoschablone-Kinder
- Hinweise zum Lichtbild (für den Fotografen)
Sofern Familienangehörige in Deutschland leben
- Kopien des Passes/Personalausweises
- ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
Nachweise zum Freiwilligendienst
Welche Mindestbedingungen muss der Vertrag enthalten?
- genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
- Beginn und Dauer des Vertrages
- Angaben, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt
- Aufgaben des Freiwilligen
- Arbeitsort und Höhe der Vergütung
- Vertrag der Vereinbarung müssen von allen Vertragsparteien (Träger/Einsatzstelle/Freiwilliger) im Original unterschrieben sein.
Was ist beim Bundesfreiwilligendienst beachten?
- Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.
Was ist bei Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)) beachten?
- Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
- mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit
- Warum möchten Sie den Freiwilligendienst ableisten?
- Haben Sie bereits Deutschkenntnisse?
- Angaben und Nachweise zur Rückkehrwilligkeit
- Welchen Nutzen erhoffen Sie sich davon?
Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle bzw. des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
- Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
- Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
- Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.