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Personalausweis
Allgemeine Hinweise
Es besteht für Auslandsdeutsche keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Deutsche, die dauerhaft in der Republik Korea wohnhaft sind, können aber bei der deutschen Botschaft in Seoul Personalausweise beantragen.
Beachten Sie, dass der Personalausweis nicht zur Ein- und Ausreise oder Aufenthalt in der Republik Korea berechtigt. Dafür benötigen Sie einen Reisepass.
Zur Beantragung eines Personalausweises ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Konsularabteilung der Botschaft erforderlich. Bei Minderjährigen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen außerdem die Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) vorsprechen. Bitte vereinbaren Sie einen gesonderten Termin über unsere Webseite. Wenn Sie gleichzeitig einen Pass und einen Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie zwei Termine reservieren.
Wenn Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Beantragung des Personalausweises bei der Botschaft Seoul möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und die Ausstellung bei der örtlich zuständigen Behörde nicht möglich ist. In dem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an; die Botschaft muss bei der örtlich zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Personalausweises?
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. acht Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.
Personalausweise können in ihrer Gültigkeit nicht verlängert werden.
Unterlagen: Welche Unterlagen benötige ich?
Bei jeder Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Vollständig ausgefüllter Passantrag Erwachsene – deu / eng Minderjährige – deu / eng |
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Ein gut ausgeleuchtetes biometrisches Passbild (Passbildschablone). Weisen Sie den Fotografen darauf hin, dass das Foto nicht bearbeitet/retuschiert sein darf. Bitte beachten Sie, dass Passbilder, die von den Vorgaben abweichen, NICHT verwendet werden können. |
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Reisepass und letzter deutscher Personalausweis (entfällt bei Erstbeantragung) | |
Gültige Alien Registration Card | |
Geburtsurkunde (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische) | |
Wenn verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienbuch | |
Bei Verlust des Personalausweises: polizeiliche Verlustmeldung | |
Falls zutreffend: Bescheinigung über Namensänderung | |
Wenn in Deutschland abgemeldet: Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort | |
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben: Einbürgerungsurkunde | |
Bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Bei Minderjährigen: Pässe oder Personalausweise der Eltern und ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (nur bei Minderjährigen unter 16 Jahren) |
Funktionen des Personalausweises
Wie funktioniert die Online-Funktion des Personalausweises?
Die Online-Funktion, die ab sofort bei allen Personalausweisen automatisch integriert ist, dient der Identifizierung im Internet und an Bürgerterminals mittels der auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten (nicht jedoch der Biometriedaten).
Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping, Buchen von Dienstleistungen, Beantragung eines Führungszeugnisses, etc.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de und www.bmi.bund.de (Pässe und Ausweise). Zudem können Sie dort einen Flyer zur Online-Funktion herunterladen.
Muss ich meine Fingerabdrücke speichern lassen?
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Sie müssen bei Antragstellung erklären, ob Sie die Speicherung Ihrer Fingerabdrücke auf dem Chip des Personalausweises wünschen.
Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden, nicht jedoch bei der Nutzung der Online-Funktion.
PIN-Brief und Abholung
Wie bekomme ich meinen PIN-Brief?
Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine vorläufige PIN (fünfstellig), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.
a) Sind Sie in Deutschland abgemeldet, wird der PIN-Brief an die Botschaft Seoul versandt.
b) Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Botschaft Seoul schicken lassen.
Wird der PIN-Brief nicht direkt an Ihre deutsche Meldeadresse, sondern an die Botschaft Seoul geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an Sie ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig. Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs im Ausland durch die Botschaft Seoul kann nur bei Erstattung der Auslagen und Übernahme des Versandrisikos durch den Antragsteller erfolgen. Bitte geben Sie bereits bei Antragstellung an, ob der PIN-Brief per Post (Einschreiben) an Sie übersandt werden soll, und bringen Sie ggf. einen mit Ihrer Anschrift adressierten Briefumschlag mit.
Um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren müssen Sie die vorläufige PIN durch eine persönliche PIN (sechsstellig) ersetzen. Dies geht in der Botschaft oder am eigenen Rechner mit einem Kartenlesegerät und der Software oder mit einem NFC-fähigen Smartphone (z.B. die AusweisApp).
Was muss ich bei der Abholung des Personalausweises beachten?
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn Sie der Botschaft Seoul gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.
Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises.
Weitere Informationen
Gebühren (Pässe, Personalausweise)
Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der Gesichtsbiometrie in Reisepässe zum 1. November 2005 neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt werden. Anforderungen an Passfotos…
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