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Kinderreisepässe

Mädchen am Flughafen

null, © Colourbox

Artikel

Neben der Möglichkeit für ein Kind einen biometrischen Pass zu beantragen, kann bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auch ein Kinderreisepass durch die Auslandsvertretung ausgestellt werden. Kinderreisepässe werden ohne biometrische Daten direkt bei der Auslandsvertretung erstellt. Sie sind daher nicht geeignet für Reisen in die USA. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei Beantragung den Passantrag unterschreiben.

Ab dem 01.01.2021 ausgestellte Kinderreisepässe sind nur noch ein Jahr gültig. Auch die Verlängerungsdauer eines Kinderreisepasses darf ab dem 01.01.2021 nur noch ein Jahr betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jeweils gültig bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum.

Beide sorgeberechtigte Elternteile müssen bei der Passbeantragung anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

Zur Beantragung bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • 1 Passbild (nicht älter als 6 Monate), bei Kindern ab 6 Jahren ein biometrisches Passbild gem. Fotomustertafel
  • den derzeit gültigen Reisepass (+ 1 Kopie der Datenseite)
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • bei eingebürgerten Deutschen (auch Eltern) die Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • ggf. Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnsitzes

Bei erstmaliger Passbeantragung bei uns sind sämtliche Unterlagen im Original mit einer Kopie vorzulegen.

Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, muss für das erste Kind auch eine Namenserklärung abgegeben werden.

Die Gebühren für einen Kinderreisepass (16 Seiten) betragen 26,00 €.

Sollten Sie in Deutschland noch amtlich gemeldet sein, ist die Auslandsvertretung grundsätzlich nicht Ihre zuständige Passbehörde. (Melderecht und Abmeldung)

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